Eigene Anlagen im Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung (Art. 19ff. EnG), d.h. Kraftwerke bzw. Produktionsgesellschaften des Verteilnetzbetreibers mit Grundversorgungsauftrag, fallen in den Anwendungsbereich von Art. 6 StromVG. Die produzierte Elektrizität gilt dabei als Strom ohne...
Feste Endverbraucher und Endverbraucher, die auf den Netzzugang verzichten (Art. 6 Abs. 1 StromVG).
Grossverbraucher sind Endverbraucher, die 100'000 kWh oder mehr pro Jahr verbrauchen, mit Anspruch auf Netzzugang gemäss Artikel 11 Stromversorgungsverordnung (StromVV), unabhängig davon, ob sie diesen Anspruch wahrgenommen haben oder nicht. Massgebend für den Anspruch auf Netzzugang von...
Anlage aus einer Vielzahl von Leitungen und den erforderlichen Nebenanlagen zur Übertragung und Verteilung von Elektrizität. Elektrizitätsleitungen mit kleiner räumlicher Ausdehnung zur Feinverteilung, wie auf Industriearealen oder innerhalb von Gebäuden, gelten nicht als Elektrizitätsnetze.
Mit der Angebotslenkung soll während der Dauer einer schweren Mangellage erreicht werden, dass sich die Schweiz mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen von elektrischer Energie weiterversorgen kann. Mittels zentraler Kraftwerksbewirtschaftung wird die Energieversorgung möglichst lange...
Gesamtheit der Aufgaben des Übertragungsnetzbetreibers gemeinsam mit weiteren, beteiligten Akteuren a) die zur Vorbereitung eines zuverlässigen Transportes elektrischer Energie durch das Übertragungsnetz (u.a. Koordination von Baumassnahmen im Übertragungsnetz, Wartungs- und Installationsarbeiten an...
Gesamtheit der Aufgaben des Übertragungsnetzbetreibers gemeinsam mit weiteren, beteiligten Akteuren, a) die zur Vorbereitung eines zuverlässigen Transportes elektrischer Energie durch das Übertragungsnetz (u.a. Koordination von Baumassnahmen im Übertragungsnetz, Wartungs- und Installationsarbeiten...
Die nationale Netzgesellschaft kann eine kritische Netzsituation erklären, wenn nach der aktuellen Einschätzung dies zur Gewährleistung des sicheren Netzbetrieb notwendig ist und wenn die Bedingungen für den gefährdeten oder gestörten Netzzustand erfüllt sind und diese Zustände nur mit Massnahmen...
Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) hat zur Aufgabe, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen, um im Fall von schweren Strommangellagen verschiedene vom Bund angeordnete Massnahmen insbesondere zur Reduktion des Verbrauchs und zur Bewirtschaftung der elektrischen Energie zu...
Diese Phase beginnt mit der Inkraftsetzung von Verordnungen über die Elektrizitätsbewirtschaftung. Sie endet mit der Aufhebung der Verordnungen.