Überprüfung von Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Messung im Netz, welche dem Abrechnungszweck dient. Sie ist von der «Betrieblichen Messung» zu unterscheiden.
Diese Phase beginnt mit der Inkraftsetzung von Verordnungen über die Elektrizitätsbewirtschaftung. Sie endet mit der Aufhebung der Verordnungen.
Die Produktionsfahrpläne (d-1) der steuerbaren Produktion werden unter Berücksichtigung des Verteilschlüssels Energie je Kraftwerk erstellt Sie enthalten eine Leistungszeitreihe und sind verbindlich.
Gewährleistet durch präventive (z.B. marktbasiertes Allokationsverfahren für verfügbaren Kapazität des Netzes) und operationelle (z.B. Redispatch, Countertrade, Reduktionen) Massnahmen, dass ein sicherer Netzbetrieb aufrechterhalten werden kann.
Die Restlast (d-1) bezeichnet den Anteil an elektrischer Energie, welcher durch die steuerbare Produktion erbracht werden muss. Sie entspricht der Lastprognose minus der nicht-steuerbaren Produktion und der Importe.