Bezeichnet die Fähigkeit einer Stromerzeugungsanlage oder eines HGÜ-Systems, die abgegebene Wirkleistung in Abhängigkeit von einer gemessenen Abweichung der Netzfrequenz von einem Sollwert anzupassen, um die Netzfrequenz zu stabilisieren.
Typen
Ab 25. August 2026 beim VSE in Aarau
Massnahmen zur Einhaltung der Netzfrequenz innerhalb bestimmter Grenzen zur Gewährleistung eines sicheren Netzbetriebes.
Siehe Sekundärregelung.
Fähigkeit des Netzes, die Merkmale der Spannung in öffentlichen Versorgungsnetzen gemäss SNEN 50160 zu erfüllen.
Ab 18. August 2026 beim VSE in Aarau
Am 10. Juni 2026 im Kultur- und Kongresshaus in Aarau
Am 2. Dezember 2026 beim VSE in Aarau
Wird durch die nationale Netzgesellschaft zur Frequenzhaltung bei primärregelfähigen Kraftwerken beschafft. Primärregelleistung wird in Abhängigkeit der Abweichung der Netzfrequenz von der Sollfrequenz abgegeben.