Gewährleistet durch präventive (z.B. marktbasiertes Allokationsverfahren für verfügbaren Kapazität des Netzes) und operationelle (z.B. Redispatch, Countertrade, Reduktionen) Massnahmen, dass ein sicherer Netzbetrieb aufrechterhalten werden kann.
Messung des viertelstündlichen Lastgangs. Lastgangmessung ist Voraussetzung für einen Wechsel der Bilanzgruppe bzw. des Lieferanten.
Der Wasserzins ist die Abgeltung zugunsten des Gemeinwesens (Gemeinden, Kantone) der Nutzung der Wasserkraft, die zur Energieerzeugung genutzt wird.
Die Restlast (d-1) bezeichnet den Anteil an elektrischer Energie, welcher durch die steuerbare Produktion erbracht werden muss. Sie entspricht der Lastprognose minus der nicht-steuerbaren Produktion und der Importe.
Man befindet sich heute in dieser Phase bis zur Inkraftsetzung von Verordnungen über die Elektrizitätsbewirtschaftung. Alle zum Vollzug nötigen Arbeiten müssen in dieser Phase abgeschlossen werden (Schulung, konkrete Arbeit der VNB/Swissgrid/etc.)
Das durch Leistungsflüsse hervorgerufene Auftreten von Grenzwertüberschreitungen im elektrischen System (Verletzung des (n-1)-Kriteriums).
Ein durch ein geeignetes Verfahren für eine bestimmte Erzeugungseinheits- oder Endverbrauchergruppe ermitteltes, charakteristisches Lastprofil.
Diese Phase beginnt mit der Inkraftsetzung von Verordnungen über die Elektrizitätsbewirtschaftung. Sie endet mit der Aufhebung der Verordnungen.