Mit Massnahmen zur Verbrauchslenkung (bspw. Kontingentierung, Netzabschaltungen) soll erreicht werden, dass über eine bestimmte Dauer eine bestimmte Menge an elektrischer Energie eingespart wird.
Der VNB legt, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, den vom Netzanschlussnehmer sowohl für Haupt- als auch für Not-, Reserve- und Revisionsanschlüsse zu zahlenden Anschlussbeitrag fest. Er setzt sich aus Netzanschlussbeitrag und Netzkostenbeitrag zusammen.
Der Netzkostenbeitrag entspricht der bestellten Leistungsbeanspruchung des Verteilnetzes, ungeachtet allfälliger Netzausbauten. Erzeuger sind von der Bezahlung von Netzkostenbeiträgen ausgenommen.
Der Netzanschlussbeitrag entspricht den erforderlichen Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses des Netzanschlussnehmers.
Zentrale operative und koordinierende Stelle bei Swissgrid welche die Informationen aus der Angebotslenkung und z.T. Verbrauchslenkung bündelt und verarbeitet. Ab dem Bereitschaftsgrad 4 führt diese Stelle die operative Umsetzung der Angebotslenkung durch (z.B. die tägliche Zuteilung der...
Zentrale Melde- und Triagestelle, welche die Kommission OSTRAL administrativ und kommunikativ ab dem Bereitschaftsgrad 2 unterstützt. Sie verfügt über eine gesicherte Stromversorgung und kann bei Stromausfällen über die EW-Telefonie sowie über die weiteren Kommunikationseinrichtungen der Swissgrid...