Der Verteilnetzeigentümer (VNE) ist zuständig für Planung, Ausbau, Unterhalt und Instandhaltung sowie Rückbau der in ihrem Eigentum befindlichen Betriebsmittel der Verteilnetze. Der VNE ist weiter zuständig für den Netzanschluss der Anlagen von VNE, Erzeugern und Endverbrauchern an das Verteilnetz.
Der Verteilnetzbetreiber (VNB) ist zuständig für die Gewährleistung des sicheren, leistungsfähigen und effizienten Betriebs des Verteilnetzes. Darüber hinaus schliesst der VNB Netzanschlussnehmer an sein Netz an und ermöglicht Netznutzern die Nutzung des Netzes.
Elektrizitätsnetz hoher, mittlerer oder niederer Spannung zum Zwecke der Belieferung von Endverbrauchern oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
Grundlagen zur Netznutzung und Netznutzungsentschädigung in den Verteilnetzen der Schweiz.
Eigene Anlagen im Einspeisevergütungssystem mit Direktvermarktung (Art. 19ff. EnG), d.h. Kraftwerke bzw. Produktionsgesellschaften des Verteilnetzbetreibers mit Grundversorgungsauftrag, fallen in den Anwendungsbereich von Art. 6 StromVG. Die produzierte Elektrizität gilt dabei als Strom ohne...
Macht man für Unternehmen, die sich für den freien Markt entschieden haben, den Weg zurück in die Grundversorgung frei, ist das unfair für die gebundenen Kundinnen und Kunden. Denn diese und die Energieversorger tragen die Kosten und Risiken dafür. Der VSE kritisiert, dass der Bundesrat nun die...
Per 1. November 2025 übernimmt Jan Flückiger die Leitung des Bereichs Public Affairs beim Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE). Der VSE freut sich, mit ihm einen erfahrenen Polit- und Kommunikationsprofi gewonnen zu haben, der künftig die politische Positionierung des Verbandes...
Im Synchrongebiet Kontinentaleuropa beträgt die Primärregelreserve plus/minus 3000MW. Diese wird auf die Nationalstaaten aufgeteilt, welche die Primärregelserve bei Kraftwerksbetreibern beschaffen. Diese KWB geben die Primärregelleistung automatisch bei Frequenzschwankungen ab.
Maximal bezogene, mittlere Leistung pro Registrierperiode innerhalb einer Ableseperiode (einzelner ¼-h- oder 1-h-Wert bei Lastgängen, Einzelwert bei Leistungsmaxima-Zählern).
Wird durch die nationale Netzgesellschaft zur Frequenzhaltung bei primärregelfähigen Kraftwerken beschafft. Primärregelleistung wird in Abhängigkeit der Abweichung der Netzfrequenz von der Sollfrequenz abgegeben.