Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Der Netzanschlussbeitrag entspricht den erforderlichen Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses des Netzanschlussnehmers.
Netzanschlussnehmer sind Eigentümer von Liegenschaften und Anlagen mit elektrischen Installationen, die an das Netz angeschlossen sind.
Bezeichnet die technische Anbindung eines Netzanschlussnehmers oder eines anderen Netzes an ein Netz, als auch den Verwaltungsvorgang eine solche Anbindung herzustellen.
Der Verknüpfungspunkt kann an verschiedenen Orten sein und wird durch den VNB bestimmt.
VSE publiziert neue Branchenempfehlung zur netzverträglichen Regelung der Einspeisung von Solarstrom
Für die Umsetzung des Stromgesetzes und die Sicherstellung der Versorgungssicherheit ist ein erheblicher Ausbau erneuerbarer Energien erforderlich. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) publiziert deshalb eine neue Branchenempfehlung zur netzverträglichen Regelung der...
Macht man für Unternehmen, die sich für den freien Markt entschieden haben, den Weg zurück in die Grundversorgung frei, ist das unfair für die gebundenen Kundinnen und Kunden. Denn diese und die Energieversorger tragen die Kosten und Risiken dafür. Der VSE kritisiert, dass der Bundesrat nun die...
Bezeichnet die Fähigkeit einer Stromerzeugungsanlage oder eines HGÜ-Systems, die abgegebene Wirkleistung in Abhängigkeit von einer gemessenen Abweichung der Netzfrequenz von einem Sollwert anzupassen, um die Netzfrequenz zu stabilisieren.