Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Der Netzanschlussbeitrag entspricht den erforderlichen Kosten für die Erstellung des Netzanschlusses des Netzanschlussnehmers.
VSE publiziert neue Branchenempfehlung zur netzverträglichen Regelung der Einspeisung von Solarstrom
Für die Umsetzung des Stromgesetzes und die Sicherstellung der Versorgungssicherheit ist ein erheblicher Ausbau erneuerbarer Energien erforderlich. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) publiziert deshalb eine neue Branchenempfehlung zur netzverträglichen Regelung der...
Netzanschlussnehmer sind Eigentümer von Liegenschaften und Anlagen mit elektrischen Installationen, die an das Netz angeschlossen sind.
Bezeichnet die technische Anbindung eines Netzanschlussnehmers oder eines anderen Netzes an ein Netz, als auch den Verwaltungsvorgang eine solche Anbindung herzustellen.
Der Verknüpfungspunkt kann an verschiedenen Orten sein und wird durch den VNB bestimmt.
Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) begrüsst die Ergebnisse der parlamentarischen Beratung in der Frühjahrssession 2025. Die Beschlüsse zum Beschleunigungserlass, zum Solarexpress sowie zum Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (BATE)...
Die aktuelle Energiekrise verdeutlicht die Notwendigkeit, ein massiv höheres Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien anzuschlagen. Die Förderinstrumente dafür sind fortzuführen und punktuell zu verbessern. Insbesondere muss ihr Fokus auf der Winterproduktion liegen, wie der VSE zu entsprechenden...