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VSE-Stellungnahme zur Revision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung (LVG) 29.Mai 2013, pdf
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Beschreibung der Ergänzungen der bestehenden Marktprozesse (Messung, Datenaustausch, Bilanzierung) zur Handhabung der Wechselkunden ohne Lastgangmessung für eine vollständige Strommarktliberalisierung. Die Beilage «Berechnung Tarifbandprofil» finden Sie hier: www.strom.ch/tarifband
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Excel-Sheet zur Branchenempfehlung «Handhabung Wechselkunden ohne Lastgangmessung». Die Branchenempfehlung finden Sie hier: www.strom.ch/lastgang
Empfehlung für Netzbetreiber zur systematischen Erfassung und Dokumentation der Spannungsqualität im eigenen Netz zwecks Einhaltung der Normen und zum Erkennen von kritschen Netzpunkten.
Stellungnahme zu Strategie Stromnetze: Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungsrevisionen
Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über wirtschaftliche Landesversorgung
Stellungnahme zur Vernehmlassung «Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie - Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung»
Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Änderung der Energieverordnung (EnV) und Stromversorgungsverordnung (StromVV)
Stellungnahme zur Vernehmlessung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Finanzmarktinfrastruktur (FinfraG)
Stellungnahme 2015 VSE zu Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz (WACC)
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Stellungnahme zur Änderung der StromVV 8.10.2015
Stellungnahme zur Änderung der StromVV - Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz
Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung
Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen sowie zum Bundesgesetz über die Finanzinstitute
Vernehmlassung: Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) Härtung der Mobilfunknetze gegen Störungen der Stromversorgung
Stellungnahme zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050: Vernehmlassungsverfahren zu den Änderungen auf Verordnungsstufe
Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern)
Stellungnahme zum Entwurf im Rahmen der parlamentarischen Initiative Rösti «Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung»
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VSE-Stellungnahme in der Vernehmlassung zur Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes 5. Januar 2011, pdf
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VSE-Stellungnahme - Vernehmlassung zur Energiestrategie 2050 29. Januar 2013, pdf
Messung und Datenaustausch im liberalisierten Strommarkt CH.
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Technische Bestimmungen zu Messung und Messdatenbereitstellung.
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Bestimmung und Abgrenzung der Kosten für Lastgangmessungen und deren Verrechnung im Sinne von Art. 8 Abs. 5 StromVV.
Änderung des Militärgesetzes, der Verordnungen über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation
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Branchenlösung zur Erfassung des SF6-Bestandes der VNB und dem Umgang mit SF6.
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Mit der «Energiezukunft 2050» wird erstmals das Gesamtenergiesystem unter Berücksichtigung aller Sektoren und der umliegenden Länder modelliert. Der Blick in das Jahr 2050 zeigt, dass der Strombedarf in der Schweiz zunehmen wird und wir ohne massiv beschleunigten Zubau und massive Steigerung der Effizienz, fokussierten Um- und Ausbau der Netze sowie idealerweise einem engen Energieaustausch mit Europa die Energie- und Klimaziele nicht erreichen.
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Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.