Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE ist die Plattform zur Repräsentation und Interessensvertretung für die schweizerische Stromwirtschaft. Wir setzen uns ein für verlässliche nationale und internationale Rahmenbedingungen, ein positives Image der Elektrizität sowie eine sichere, markt- und wettbewerbsfähige, nachhaltige und innovative Stromversorgung.
Der VSE vertritt die Anliegen der Strombranche in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Er koordiniert die gemeinsamen Interessen – und trägt sie zum Parlament und den Behörden. Damit macht sich der Verband für gute energiepolitische Rahmenbedingungen stark.
Das Energiesystem verändert sich rapide. Der VSE behält den Überblick über die neusten Entwicklungen – und versorgt Sie zeitnah mit dem nötigen Wissen. Fakten zu VSE-Projekten wie «Energiewelten» finden Sie ebenfalls hier.
Der VSE übernimmt Verantwortung für die Berufsbildung und Weiterbildung in der Branche. Das laufend angepasste Bildungsangebot hält mit der raschen Entwicklung der Energiewirtschaft Schritt. Events wie der Stromkongress sorgen für Wissenstransfer und gezieltes Networking.
Der VSE informiert Sie zeitnah, setzt sich für Sie ein und unterstützt Sie in Ihrem Tagesgeschäft – mit Basiswissen-Dokumenten, Branchenlösungen, Nachschlagewerken und vielem mehr.
Die Medienmitteilungen des VSE, aktuelle Stellungnahmen, Videos zu aktuellen Themen sowie Bilder und Grafiken für Ihre Arbeit finden Sie hier. Zudem erhalten Sie einen Überblick über News aus der Branche – und können VSE-Publikationen herunterladen.
Entlastungsmassnahmen und Kostentragung (EuK – CH 2021)
Kostentragung von, auf Anordnung vom TSO oder VNB durch Netzbetreiber, Kraftwerken oder Bilanzgruppen umgesetze Entlastungsmassnahmen, zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität.
Definition der technischen Grundsätze und Mindestanforderungen für den Anschluss an ein Verteilnetz sowie den Betrieb und die Nutzung der Verteilnetze in der Schweiz.
Schutz der Gewässer bei Erstellung und Betrieb von elektrischen Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten (2021)
Die Empfehlung konkretisiert bei neu zu erstellenden elektrischen Anlagen mit Isolier- oder Hydraulikflüssigkeit, sowie bei wesentlichen Umbauten die baulichen und technischen Vorrichtungen zum Schutze der Gewässer.
Technische Regeln für die Beurteilung von Netzrückwirkungen D-A-CH-CZ - Teil B: Anforderungen und Beurteilung, Abschnitt I Niederspannung (2021)
Dokumente
Im Teil B Abschnitt I sind alle für die Anwendung der technischen Regeln notwendigen Formeln und Wertetabellen für die Anforderungen und Beurteilung in der Niederspannung zusammengestellt. Weitere D-A-CH-CZ Dokumente: www.strom.ch/dachcz
Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Verordnungsänderungen mit Inkrafttreten Anfang 2023
Dokumente
Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023.
Totalrevisionen der Rohrleitungssicherheitsverordnung und der Safeguardsverordnung sowie weitere Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten am 1. Juli 2021
Q&A Öffentliches Beschaffungsrecht in der Strombranche
Dokumente
Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.