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Stellungnahme zum Entwurf im Rahmen der parl. Initiative Eder «Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin»
Stellungnahme zur Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
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Die Netzbetreiber müssen gemäss Art. 7b StromVV die Netznutzungstarife, die Elektrizitätstarife sowie die gesamten Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen bis zum 31. August über eine einzige, frei zugängliche Adresse im Internet maschinenlesbar veröffentlichen. Das Format ist als maschinenlesbare OpenAPI 3.0.3 Definition publiziert.
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Mit der «Energiezukunft 2050» wird erstmals das Gesamtenergiesystem unter Berücksichtigung aller Sektoren und der umliegenden Länder modelliert. Der Blick in das Jahr 2050 zeigt, dass der Strombedarf in der Schweiz zunehmen wird und wir ohne massiv beschleunigten Zubau und massive Steigerung der Effizienz, fokussierten Um- und Ausbau der Netze sowie idealerweise einem engen Energieaustausch mit Europa die Energie- und Klimaziele nicht erreichen.
Digital@EVU 2021: Wie ist der Stand der digitalen Transformation in der Energiewirtschaft?
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An «Digital@EVU 2021» haben Energieversorger aller Wertschöpfungsstufen und Größenklassen aus zehn Ländern teilgenommen. Neben Energieversorgern aus Deutschland, der Schweiz und Österreich haben wir auch Unternehmen aus Italien, Japan, Australien, der Türkei, Portugal, Rumänien und Indien für die Umfrage gewinnen können. Der Digitalisierungscheck bietet daher einen authentischen Einblick, wo die Energiewirtschaft bei der Digitalisierung steht und ermöglicht den teilnehmenden Unternehmen erstmals auch einen Vergleich zu anderen internationalen Playern.
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Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.