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Stellungnahme zur Übertragung von öffentlichen Aufgaben des Fachbereichs Energie der wirtschaftlichen Landesversorgung
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Die Kosten für die Verstärkung von Anschlussleitungen sind gemäss Art. 15b Abs. 5 StromVV teilweise anrechenbare Kosten vom Übertragungsnetz. Mit dem vorliegenden Formular kann diese Subventionierung beim VNB beantragt werden.
Regelung der Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen den beteiligten Marktakteuren zur Erbringung von Systemdienstleistungen mit dezentralen Erzeugungseinheiten sowie der Korrektur der Ausgleichsenergieabrechnung nach Regelenergieabrufen.
Dieser Leitfaden wurde von Schutztechnikexperten von ÖSTERREICHS ENERGIE Arbeitskreis Schutztechnik, FNN-Expertennetzwerk Netzschutz und dem VSE Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen erstellt und wird gemeinschaftlich herausgegeben.
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Diese Empfehlung gilt für in der Schweiz hergestellte Holzmasten. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen Hinweis auf die Handhabung, die Wiederverwertung und die Entsorgung von imprägnierten Leitungsmasten aus Holz geben.