Entschädigungsansätze für Schächte und erdverlegte Leitungen in landwirtschaftlichem Kulturland (Ausgabe 2024/2025)
Dokumente
Ausgabe 2024/2025 (indexiert per 31.12.2023)
Feste Endverbraucher und Endverbraucher, die auf den Netzzugang verzichten (Art. 6 Abs. 1 StromVG).
Kontingentierte Verbraucher sind Grossverbraucher inklusive Multi-Site Verbraucher, die der Kontingentierung unterstellt werden.
Kunden, welche Elektrizität für den eigenen Verbrauch kaufen. Ausgenommen hiervon ist der Elektrizitätsbezug für den Eigenbedarf eines Kraftwerkes sowie für den Antrieb von Pumpen in Pumpspeicherkraftwerken.