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    Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE ist die Plattform zur Repräsentation und Interessensvertretung für die schweizerische Stromwirtschaft. Wir setzen uns ein für verlässliche nationale und internationale Rahmenbedingungen, ein positives Image der Elektrizität sowie eine sichere, markt- und wettbewerbsfähige, nachhaltige und innovative Stromversorgung.
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    Der VSE vertritt die Anliegen der Strombranche in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Er koordiniert die gemeinsamen Interessen – und trägt sie zum Parlament und den Behörden. Damit macht sich der Verband für gute energiepolitische Rahmenbedingungen stark.
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Infoblatt: Plug&Play-Photovoltaikanlagen / Pauschale Vergütung bei fehlendem Smart Meter

Dokumente
Infoblatt: Plug&Play-Photovoltaikanlagen / Pauschale Vergütung bei fehlendem Smart Meter (PDF, 176.16 KB)
Glossar

Bilanzgruppenvertrag

Vertrag zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber und dem Bilanzgruppenverantwortlichen.

Glossar

Zuordnungsliste

Der Verteilnetzbetreiber sendet dem Lieferanten eine Zuordnungsliste mit den ihm zugeordneten Messpunkten. Diese dient dem Lieferanten dazu, seinen Datenbestand zu kontrollieren.

Glossar

Netznutzer

Akteur, der Elektrizität aus dem Übertragungsnetz oder dem Verteilnetz entnimmt oder einspeist. Der Netznutzer ist insbesondere für den Abschluss von Netznutzungsverträgen für alle seine Anschlusspunkte zuständig.

Glossar

Back-to-back-Vertrag

Als Back-to-back-Verträge werden Energielieferverträge an Endverbraucher definiert, nach deren Abschluss der direkte Lieferant bei einem Vorlieferanten umgehend spezifische Energiebezugsverträge abschliesst. Sinn und Zweck des Geschäfts ist die Absicherung gegen Marktpreisschwankungen während der...

Abkürzung:
BBV
Glossar

Schwere Mangellage

Eine schwere Mangellage liegt vor, wenn die wirtschaftliche Landesversorgung erheblich gefährdet ist und dadurch grosse volkswirtschaftliche Schäden unmittelbar drohen; oder erheblich gestört ist (LVG Artikel 2 Buchstaben b). Der Fachbereich Energie beurteilt die Versorgungslage und stellt bei...

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Q&A Öffentliches Beschaffungsrecht in der Strombranche

Dokumente
Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.
Q&A Öffentliches Beschaffungsrecht in der Strombranche (PDF, 209.91 KB)
Glossar

(n-1)-sicher

Bedeutet, dass der Zustand eines Netzes dem (n-1)-Kriterium genügt.

Glossar

Verrechnungsmessung

Messung im Netz, welche dem Abrechnungszweck dient. Sie ist von der «Betrieblichen Messung» zu unterscheiden.

Glossar

Kapazitätsberechnungsregion

Bezeichnet das geografische Gebiet, in dem die darin gelegenen ÜNB die zwischen ihren ÜN verfügbare Grenzkapazität abstimmen.

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Kontakt

Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen
Hintere Bahnhofstrasse 10
5000 Aarau

Tel. +41 62 825 25 25
E-mail: info@strom.ch

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