Als Back-to-back-Verträge werden Energielieferverträge an Endverbraucher definiert, nach deren Abschluss der direkte Lieferant bei einem Vorlieferanten umgehend spezifische Energiebezugsverträge abschliesst. Sinn und Zweck des Geschäfts ist die Absicherung gegen Marktpreisschwankungen während der...
Thema
Typen
Abkürzung:
BBV
Der Anschluss von Endverbrauchern, Energieerzeugungsanlagen (EEA) und/oder Energiespeicher sowie Kombinationen davon (Netzanschlussnehmer) ans Verteilnetz ist vertraglich zu regeln. Der Netzanschlussvertrag besteht zwischen VNE und Netzanschlussnehmer.
Vertrag zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber und dem Bilanzgruppenverantwortlichen.
Mit einem offenen Vertrag deckt ein Endverbraucher seinen über einen allfälligen Fahrplan hinausgehenden Strombedarf.
Redaktionshilfen zur Erstellung von Verträgen zwischen den Akteuren im Strommarkt.
Stellungnahme zum Entwurf im Rahmen der parlamentarischen Initiative Rösti «Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung»
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