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Anhang 3 zur Branchenempfehlung «Richtlinien für die Datensicherheit von intelligenten Messsystemen». https://www.strom.ch/datensicherheit
Messgerät, dessen Messdaten im Normalfall für die Abrechnung verwendet werden.
Der an einer geeichten Messeinrichtung ab- oder ausgelesene Wert (Rohwert).
Zweites Messgerät am selben Messpunkt wie die Hauptmessung. Die Messdaten werden zur Kontrolle der Messdaten der Hauptmessung oder zur Ersatzwertbildung verwendet.
Bilanzgruppe, in welcher die lastganggemessenen KEV-Anlagen (Anlagen, welche durch die kostendeckende Einspeisevergütung vergütet werden) zusammengefasst sind.