Der Netzkostenbeitrag entspricht der bestellten Leistungsbeanspruchung des Verteilnetzes, ungeachtet allfälliger Netzausbauten. Erzeuger sind von der Bezahlung von Netzkostenbeiträgen ausgenommen.
Abkürzung:
NKB
Der Netzkostenbeitrag entspricht der bestellten Leistungsbeanspruchung des Verteilnetzes, ungeachtet allfälliger Netzausbauten. Erzeuger sind von der Bezahlung von Netzkostenbeiträgen ausgenommen.
Methode für die Zuweisung der Netzkosten auf eine der beiden Kostenträger «Endverbraucher einer Netzebene» oder «nachgelagerte Netzebene» in Abhängigkeit der jeweiligen Energie- und Leistungswerte.
Durch den Netzzuschlag finanzierte Vergütung für die Einspeisung von Elektrizität, die durch die Nutzung von Sonnenenergie in Anlagen ab 10kW, Geothermie, Windenergie, Wasserkraft in Anlagen bis zu 10 MW sowie Biomasse und Abfällen aus Biomasse gewonnen wird.