Branchensystematik für die Kostenermittlung der Energielieferung an Endverbraucher mit Grundversorgung. Das Kostenrechnungsschema ab Tarifjahr 2026 finden Sie hier: https://www.strom.ch/krsg2026
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Branchensystematik für die Kostenermittlung der Energielieferung an Endverbraucher mit Grundversorgung. Das Kostenrechnungsschema bis Tarifjahr 2025 finden Sie hier: https://www.strom.ch/krsg2025
Der Netzkostenbeitrag entspricht der bestellten Leistungsbeanspruchung des Verteilnetzes, ungeachtet allfälliger Netzausbauten. Erzeuger sind von der Bezahlung von Netzkostenbeiträgen ausgenommen.
Abkürzung:
NKB
Methode für die Zuweisung der Netzkosten auf eine der beiden Kostenträger «Endverbraucher einer Netzebene» oder «nachgelagerte Netzebene» in Abhängigkeit der jeweiligen Energie- und Leistungswerte.
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In den Medien wurde vermehrt Kritik laut, Netzbetreiber würden sich über die Netzkosten unrechtmässig auf Kosten der Kunden bereichern.
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Beilage zur Branchenempfehlung «Netzbewertung von Verteilnetzen der Schweiz».
Bestimmung und Abgrenzung der Kosten für Lastgangmessungen und deren Verrechnung im Sinne von Art. 8 Abs. 5 StromVV.
Durch den Netzzuschlag finanzierte Vergütung für die Einspeisung von Elektrizität, die durch die Nutzung von Sonnenenergie in Anlagen ab 10kW, Geothermie, Windenergie, Wasserkraft in Anlagen bis zu 10 MW sowie Biomasse und Abfällen aus Biomasse gewonnen wird.
Abkürzung:
KEV
Kostentragung von, auf Anordnung vom TSO oder VNB durch Netzbetreiber, Kraftwerken oder Bilanzgruppen umgesetze Entlastungsmassnahmen, zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität.