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Seit dem Inkrafttreten des revidierten öffentlichen Beschaffungsrechts des Bundes (BöB/VöB) am 01.01.2021 und der laufenden Anpassung der kantonalen Regelungen, insbesondere der Verabschiedung des interkantonalen Konkordats (IVöB) vom Dezember 2019, erfährt das Thema auch in der Strombranche wieder vermehrte Aufmerksamkeit. Am 22.03.2021 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) eine Empfehlung zur «Anwendung des Beschaffungsrechts und des Binnenmarktgesetzes (BGBM) für Stromlieferungen» veröffentlicht. Mit dem vorliegenden Q&A sollen die relevanten Fragestellungen und Grundsätze für die Strombranche und deren Unternehmungen in der Schweiz, welche als Sektorenauftraggeber grundsätzlich unter den Geltungsbereich des öffentlichen Beschaffungsrechts fallen, aufgenommen und anhand konkreter Sachverhalte die beschaffungsrechtliche Relevanz geklärt werden.
Rechtsgutachten zur Gesetzeskonformität der Rückspeisevergütung gemäss Verordnungsentwurf zur Energiestrategie 2050
Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten
Stellungnahme zur Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
EnergieUri versorgt gemäss der Isenthaler-Konzession die Urner Kundinnen und Kunden sowie Weiterverteiler mit elektrischer Energie. Die Energieversorgung erfolgt CO2-frei mit nachhaltigen URstrom-Produkten aus Wasserkraft und Photovoltaik sowie mit erneuerbarer Wärme/Kälte. Die integrierten Gesamtenergielösungen von energieUri ermöglichen es, Energie intelligent und umweltschonend zu nutzen. Elektrogebäudetechnik, Kraftwerks- und Netzdienstleistungen sowie ICT vervollständigen das Portfolio des führenden Urner Energiedienstleisters. Für das innovative Produkte- und Dienstleistungsangebot von energieUri engagieren sich 370 Mitarbeitende, darunter rund 80 Lernende.