Software-Tool zur Beurteilung von Netzrückwirkungen nach DACHCZ in NE3–NE7. Anschlussbedingungen für Verbraucher- und Erzeugeranlagen, Kurzschluss-, Lastfluss- und Oberschwingungsanalysen. Ein gemeinsames Produkt der Verbände VDN, ÖE, VSE und CSRES.
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Texas hat eine Strommangellage mit grossen volkswirtschaftlichen Auswirkungen erlitten. Was ist überhaupt eine Strommangellage, kann sie auch in der Schweiz vorkommen – und welche Instrumente haben wir, um Stromknappheit zu verwalten? Das Interview mit Urs Meister, Leiter Fachbereich Energie der...
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Das Management Summary fast den Studienbericht zusammen. Es enthält die Ziele und Annahmen der Studie sowie die zentralen Ergebnisse der «Energiezukunft 2050».
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Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss von Verbraucheranlagen, Energieerzeugungsanlagen und elektrischen Energiespeicheranlagen an das Niederspannungsnetz.
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Auszug Anhang E aus dem Branchendokument Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz (NA/EEA-NE7-CH).
ETG-Fachbericht 166: Leitfaden zur Sternpunktbehandlung in Netzen bis 110 kV (D-A-CH) (vde.com)
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Das Dokument kann über folgenden Link bezogen werden: https://www.strom.ch/etg-vde
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Mit der «Energiezukunft 2050» wird erstmals das Gesamtenergiesystem unter Berücksichtigung aller Sektoren und der umliegenden Länder modelliert. Der Blick in das Jahr 2050 zeigt, dass der Strombedarf in der Schweiz zunehmen wird und wir ohne massiv beschleunigten Zubau und massive Steigerung der Effizienz, fokussierten Um- und Ausbau der Netze sowie idealerweise einem engen Energieaustausch mit Europa die Energie- und Klimaziele nicht erreichen.
Online-Tool zur Erfassung und Auswertung von Versorgungsunterbrüchen und Nichtverfügbarkeiten in NE2–NE7.
Die Umwandlung des Energiesystems und die notwendige Elektrifizierung von Mobilität, Wärme und Industrie, die das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 vorgibt, stellt insbesondere die Strombranche vor grosse Herausforderungen. Der VSE bringt sich mit eigenen wissenschaftlichen Analysen konstruktiv in...
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Die Netzbetreiber müssen gemäss Art. 7b StromVV die Netznutzungstarife, die Elektrizitätstarife sowie die gesamten Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen bis zum 31. August über eine einzige, frei zugängliche Adresse im Internet maschinenlesbar veröffentlichen. Das Format ist als maschinenlesbare OpenAPI 3.0.3 Definition publiziert.