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Die Kosten für die Verstärkung von Anschlussleitungen sind gemäss Art. 15b Abs. 5 StromVV teilweise anrechenbare Kosten vom Übertragungsnetz. Mit dem vorliegenden Formular kann diese Subventionierung beim VNB beantragt werden.
Rechtsgutachten zur Gesetzeskonformität der Rückspeisevergütung gemäss Verordnungsentwurf zur Energiestrategie 2050
Antwortformular Paket Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU – Teil Strom
In dreissig Jahren ist die Schweiz eine andere: Das Land versorgt sich eigenständig mit Energie aus ausschliesslich erneuerbaren Quellen, und zwar das ganze Jahr hindurch. Ist das machbar? Das Interview mit GLP-Präsident Jürg Grossen.