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Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Verordnungsänderungen mit Inkrafttreten Anfang 2023
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Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des Energiegesetzes auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023.
Der Strom in der Schweiz ist immer da. Das ist das Resultat weitsichtiger Konzepte und seriöser Arbeit. Und in Zeiten einer Pandemie ist es eine umso grössere Herausforderung. Eines ist es aber nicht: selbstverständlich.