Das ist eine Medienmitteilung von SH Power – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Durch die stetig gestiegene Einspeisung von Solarstrom im Sommer verschieben sich die Verbrauchsspitzen im Netz auf den frühen Morgen und den Abend. Wir ermöglichen neu den Bezug zum Niedertarif im Sommerhalbjahr auch Werktags zwischen 12:30 Uhr und 17:00 Uhr. Dies bietet unseren Kundinnen und Kunden eine weitere Einsparmöglichkeit und erhöht den Anreiz, den Verbrauch in den Nachmittag zu verlegen. Also auf die Zeit, in der die Produktion der PV-Anlagen am höchsten ist.
Die Strompreise für Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung bleiben im Jahr 2027 stabil auf gleichem Niveau. Während die Energie und die Abgaben günstiger werden, steigt die Netznutzung aufgrund höherer Netzbetriebskosten. Bei einem Vier-Personen-Haushalt, der pro Jahr 4500 Kilowattstunden verbraucht, fallen die jährlichen Stromkosten nächstes Jahr um rund 2 Franken tiefer aus als dieses Jahr.
Die Stromtarife für das Jahr 2027 sind ab jetzt abrufbar. Unsere Kundinnen und Kunden werden mit der nächsten Rechnung darüber informiert. Die Preisanpassungen werden per 1. Januar 2027 wirksam.
Die Bestandteile des Strompreises
- Grund- und Messtarif: Preis für das Messwesen und die verbrauchsunabhängigen Aufwendungen
- Energie: Preis für die gelieferte elektrische Energie, welche der Stromversorger entweder in eigenen Kraftwerken erzeugt oder von Lieferanten einkauft.
- Netznutzung: Preis für den Stromtransport über das Netz; er wird bestimmt durch die Kosten für den Bau, Unterhalt und Betrieb des Netzes.
- Abgaben: Abgaben, welche die Stromversorger im Auftrag des Bundes mit der Stromrechnung erheben und an den Bund abliefern müssen. (SH Power)