Das ist eine Medienmitteilung des BFE – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Das volkswirtschaftliche Risiko, das von systemkritischen Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft ausgeht, soll eingegrenzt werden. Dazu hat der Bundesrat am 14. Mai 2025 die Vernehmlassung zu einer befristeten Weiterführung des FiREG eröffnet. Das UVEK erarbeitet zudem einen Gesetzesentwurf mit Massnahmen im Bereich Organisation, Notfallplanung und Transparenz für systemkritische Stromunternehmen. Beide Botschaften werden dem Bundesrat Ende 2025 vorgelegt. Weiter hat der Bundesrat das UVEK am 14. Mai 2025 beauftragt, unter Einbezug einer Expertengruppe allfällige Vorgaben bezüglich Liquidität, Eigenkapital und Verschuldungsgrad gründlich zu prüfen.
Diese Expertengruppe hat ihre Tätigkeit im Oktober 2025 aufgenommen. Ihr gehören Personen aus der Wissenschaft, der Finanzmarktregulierung und -aufsicht, des Energiesektors und der Unternehmensberatung an:
- Prof. Jean-Baptiste Zufferey (Präsident), Verwaltungsrechtsprofessor an der Universität Freiburg, ehemaliger Präsident der Expertengruppe Finanzmarktaufsicht (1999–2000) und ehemaliger Verwaltungsrat der FINMA.
- Prof. Aymo Brunetti, Volkswirtschaftsprofessor an der Universität Bern, ehemaliges Mitglied und Präsident von mehreren Expertengruppen zu Finanzmarktregulierung und zur Too-big-to-fail-Thematik.
- Prof. Markus Kern, Staats-, Verwaltungs- und Europarechtsprofessor an der Universität Bern.
- Michael Wider, ehemaliger Deputy CEO von Alpiq und ehemaliger Präsident des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE).
- Joëlle Hars, aktuell Leiterin des Bereichs Energie bei der SBB, ab dem 1. Januar 2026 Leiterin der neuen Division Energie/Logistik bei Fenaco, ehemalige Leiterin Controlling, Leiterin Corporate Finance und Leiterin Energiewirtschaft und Risk bei der BKW.
- Bernhard Bolliger, Senior Director Energy Trading and Treasury bei PricewaterhouseCoopers Schweiz.
Die Expertengruppe wird dem UVEK ihre Erkenntnisse im Frühling 2026 unterbreiten. Auf dieser Grundlage wird das UVEK den Bundesrat bis Mitte 2026 über die Ergebnisse der Abklärungen informieren. (BFE)