Das ist eine Medienmitteilung von UVEK – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Die Kosten der Stilllegung und Entsorgung werden alle fünf Jahre von swissnuclear mit einer Kostenstudie neu berechnet und durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI sowie durch unabhängige Expertinnen und Experten überprüft. Zuständig für die Kostenfestsetzung ist die Verwaltungskommission des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, die auf dieser Basis auch die Beiträge der Betreiber der Kernkraftwerke an die Fonds festlegen wird.
Die beiden jüngsten Kostenstudien aus den Jahren 2016 (KS16) und 2021 (KS21) waren von einer Beschwerde über die Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten betroffen. Aufgrund des Bundesgerichtsurteils von Anfang 2025 hat STENFO dessen Auswirkungen auf die KS16 und KS21 analysiert und die geplante Umsetzung in zwei Berichten festgehalten. Konkret werden die Kostenstudien in den folgenden Punkten angepasst:
- Das Szenario der «braunen Wiese» (Möglichkeit, bei der Stilllegung von Kernanlagen nichtkontaminierte Bauten stehen zu lassen) wird neu mit einer Wahrscheinlichkeit von 15 Prozent in die Berechnungen aufgenommen.
- In der KS21 wird die fortschreitende Planung zum geologischen Tiefenlager berücksichtigt. Deshalb wird das Szenario «Kombilager» (ein Tiefenlager sowohl für hoch- als auch für schwach- und mittelaktive Abfälle) neu mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 90 Prozent gewichtet.
- Die Berechnungen berücksichtigen, dass beim Kernkraftwerk Mühleberg die Kernbrennstofffreiheit neun Monate früher als geplant erreicht wurde.
Stellungnahme des UVEK
Gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung nimmt das UVEK Stellung zu den Kostenstudien und den Berichten zu deren Abschluss. Die Einschätzungen und Schlussfolgerungen von STENFO sind aus Sicht des UVEK plausibel und nachvollziehbar. Die KS16 und die KS21 können somit wie geplant abgeschlossen werden. Für alle zukünftigen Kostenstudien sollen alle relevanten Informationen bei der Prognose der Kosten berücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere die Betriebsdauer der Werke, die Nachnutzung der Kernanlagen sowie die allfälligen Abgeltungen für die Standortregion des Tiefenlagers (Nördlich Lägern) und die Region der Brennelemente-Verpackungsanlage. (UVEK)