Das ist eine Medienmitteilung von Swisspower – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Aus Sicht der 20 Stadtwerke der Swisspower-Allianz stärkt das ausgehandelte Stromabkommen die Versorgungssicherheit der Schweiz. Von Vorteil sind die rechtliche Absicherung der Importkapazitäten, die höhere Netz- und Systemstabilität sowie das höhere Angebot von Regelleistungen und -energie. Die Einbindung der Schweiz in den EU-Binnenmarkt stärkt zudem Krisenvorsorge und Kooperation. Dem gegenüber besteht Anpassungsbedarf bei der vorgeschlagenen Umsetzungsgesetzgebung des Stromabkommens in der schweizerischen Gesetzgebung. Grundsätzlich darf diese keine der zwingenden EU-Vorgaben weiter verschärfen: «Wir brauchen keinen Swiss Finish», erklärt Swisspower-CEO Ronny Kaufmann.
Ausbauziele der Erneuerbaren sind gefährdet
Von der mit dem Stromabkommen zu beschliessenden, vollständigen Strommarktöffnung erwarten die Stadtwerke der Swisspower-Allianz negative Auswirkungen für die ehrgeizigen inländischen Ausbauziele der Energiestrategie 2050 der Schweiz, die 2024 mit dem Stromgesetz von Volk und Ständen mehrheitlich gesetzlich konkretisiert worden war. «Es droht die Gefahr, dass der heimische Zubau erneuerbarer Stromproduktion verlangsamt wird», so Kaufmann. Grund dafür sind der steigende Margendruck und die sinkende Investitionsfähigkeit für Energieversorgungsunternehmen in einem liberalisierten Markt. Die indirekte Förderung der erneuerbaren Stromproduktion durch die Grundversorgung wird auch deshalb geschwächt, weil der bisherige Stromabsatz für inländischen, erneuerbaren Strom mit der Wahlfreiheit zwischen Grund- und Marktversorgung sinken wird. Wie trotz dieser absehbaren Entwicklungen der inländische Zubau der erneuerbaren Stromproduktion beschleunigt werden kann, muss Gegenstand der parlamentarischen Debatte werden.
Attraktive Grundversorgung im liberalisierten Markt erhalten
In der Tradition eines starken Service Public in der Schweiz begrüsst Swisspower eine regulierte Grundversorgung. Die vorgeschlagene Regelung ist allerdings zu bürokratisch und schränkt die unternehmerische Freiheit der Energieversorger zu sehr ein. So sind beispielsweise auf Vorgaben zur Beschaffung, auf Regulierungen zur Entflechtung von Grundversorger und Netzbetreiber, die über zwingende EU-Vorgaben hinausgehen, sowie auf unterjährige Wechselmöglichkeiten aus der und in die Grundversorgung zu verzichten. (Swisspower)