Das ist eine Medienmitteilung des EKS– die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Neu wird EKS zudem dank der Smart Meter künftig den tatsächlichen Verbrauch des Stroms den Kundinnen und Kunden vierteljährlich statt jährlich in Rechnung stellen. Die bisherigen Akonto-Rechnungen entfallen. Über alle Details werden die Kundinnen und Kunden der EKS in den kommenden Wochen schriftlich informiert.
Zur Strompreisentwicklung
Dank der vorausschauenden Beschaffung an der Börse kann EKS ihre Kundinnen und Kunden von sinkenden Energiepreisen profitieren lassen. Allerdings steigt der Preis für die Netznutzung, so dass in der Summe der Gesamtpreis im Durchschnitt über alle Kundensegmente stabil bleibt. Vor allem die gesetzlich vorgeschriebenen hohen Investitionen ins Stromnetz für die Versorgungssicherheit wirken sich auf den Endkundenpreis aus. So wird EKS beispielsweise bereits bis Ende 2025 die meisten der bisherigen konventionellen Stromzähler in ihrem Schweizer Versorgungsgebiet wie gesetzlich vorgeschrieben durch Smart Meter (intelligente Messsysteme) ersetzt haben. Neben dem Netzzuschlag und den Abgaben für Systemdienstleistungen und Winterstromreserve kommt ab 2026 die neue Abgabe «Solidarisierte Kosten» hinzu. Mit ihr werden unter anderem die vom Parlament beschlossenen Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluminiumindustrie finanziert.
Aufhebung von Hoch- und Niedertarifzeiten
Der bisherige Doppeltarif (Hoch- und Niedertarif) entspricht nicht mehr der tatsächlichen Belastung des Stromnetzes. Durch die veränderte Struktur des Verbrauchs und die starke Zunahme von Photovoltaik entsteht die höchste Belastung heute nicht mehr zur Mittagszeit, sondern mehrheitlich in den Abendstunden. Der Einfachtarif sowie der optionale neue Flextarif für steuerbare Anlagen bilden die Netzrealität besser ab.
Neuer Wahltarif: Flextarif
Als so genannte Flexibilitäten gilt die netzdienlich flexible Steuerung von steuerbaren Anlagen wie Wärmepumpen, Elektroheizungen und Boilern durch EKS. EKS vergütet diese flexible Steuerung mit dem neuen Wahltarif Flextarif, der wie der Wärmetarif etwas günstiger ist. Flexibilität wird gezielt gefördert, um Einspeisung und Verbrauch netzdienlich in Einklang zu bringen.
Zur Abrechnung
Das revidierte Energiegesetz schreibt vor, dass ab 2026 Einspeisungen von selbst produziertem Strom ins Stromnetz (Rücklieferung) quartalsweise abgerechnet werden müssen. Damit einhergehend werden die Herkunftsnachweise, sofern sie an EKS abgetreten werden, zusammen mit der Rücklieferung vierteljährlich gutgeschrieben. Um den Abrechnungsprozess zu vereinfachen, wird EKS künftig auch den Strombezug quartalsweise in Rechnung stellen. Dank der neuen Smart Meter und der damit verbundenen automatisierten Datenübermittlung kann nun der tatsächliche Verbrauch abgerechnet werden. Somit erhalten Kundinnen und Kunden viermal jährlich eine Rechnung über ihren tatsächlichen Verbrauch und wenn sie Strom von einer Photovoltaikanlage an EKS liefern auch viermal jährlich eine Gutschrift. Die bisher üblichen Akontorechnungen und Jahresrechnung entfallen.
Verbrauchskontrolle via Kundenportal
EKS empfiehlt allen Kundinnen und Kunden, sich online im Kundenportal zu registrieren. Sie erhalten dort einen Überblick über alle ihre Rechnungen sowie ihre aktuellen und historischen Verbrauchsdaten und können ihr Verhalten entsprechend anpassen und ihren Verbrauch gezielt steuern. Denn jede gesparte Kilowattstunde zählt.
Alle neuen Preisblätter, auch für die Gewerbe- und Industriekunden in der Grundversorgung, sowie die Details zu den Tarifänderungen sind ab sofort hier veröffentlicht. Der Rücklieferungstarif für Anlagenbetreiber und die Höhe der Vergütung für Herkunftsnachweise für das Jahr 2026 werden im vierten Quartal kommuniziert.
Weitere Hintergrundinformationen zur Entwicklung der Strompreise finden Sie über folgenden Link: Strompreisentwicklung