Stadtrat beantragt Rechtsgrundlage zur Einführung einheitlicher Fernwärmegebühren

Die Umsetzung der Motion «Einführung eines Einheitstarifs für den Anschluss und Bezug von Fernwärme gemäss Energieplan» erfordert eine gesetzliche Grundlage. Dafür beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat eine Teilrevision der Wärmeversorgungsverordnung. Diese bildet zudem die Neuorganisation der Wärmeversorgung und Bündelung der thermischen Netze bei ewz seit Anfang 2025 ab.

12.11.2025

Das ist eine Medienmitteilung von ewz – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Die Wärmeversorgungsverordnung (WVV) der Stadt Zürich legt fest, dass für Heizung und Warmwasser von Gebäuden in der Stadt ab 2040 kein fossiles Gas mehr verwendet werden darf. Thermische Netze – das heisst Fernwärmeverbunde im öffentlichen Auftrag der Stadt – sollen bis dahin mindestens 60 Prozent des städtischen Siedlungsgebiets mit klimafreundlicher Wärme versorgen. Welche Stadtgebiete mit thermischen Netzen erschlossen werden, beschliesst der Stadtrat basierend auf der kommunalen Energieplanung, die vor Kurzem aktualisiert wurde (vgl. Medienmitteilung vom 5. November 2025).

Im Oktober 2023 hat der Gemeinderat eine Motion überwiesen (GR Nr. 2022/441), welche die Einführung einheitlicher Gebühren für den Bezug von Fernwärme verlangt. Die Einführung solcher einheitlicher Fernwärmegebühren unterstützt den Ausbau und Unterhalt der thermischen Netze auf Stadtgebiet und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Netto-Null-Ziels der Stadt. Zu diesem Zweck beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat eine Teilrevision der WVV. Die darin enthaltenen Anpassungen schaffen eine gesetzliche Grundlage für die zukünftige Einführung einheitlicher Fernwärmegebühren und setzen gleichzeitig die genannte Motion um.

Wärmeverbunde werden zusammengeführt – Gebühren vereinheitlicht

Mit der per Anfang 2025 erfolgten Neuorganisation der städtischen Wärmeversorgung wurden die grossflächigen thermischen Netze bei ewz gebündelt. Auch in technischer Hinsicht wachsen sie künftig vermehrt
zusammen, indem bisher autonome Wärmenetze miteinander gekoppelt werden. Die Energiequellen wie Seewasser des Zürichsees, Flusswasser der Limmat, Grundwasser, Holz sowie Abwärme der Abwasserreinigungs- und der
Kehrrichtverwertungsanlage kommen zunehmend kombiniert zum Einsatz,
Verbundgrenzen lösen sich allmählich auf. Die Tarifstruktur der städtischen
Wärmeversorgung ist bereits heute harmonisiert. Die Höhe der Preise variiert
heute jedoch zwischen den unterschiedlichen Verbunden. Mit der Einführung
einheitlicher Gebühren wird die Tarifabhängigkeit vom Versorgungsgebiet und den dort massgebenden Kostenstrukturen aufgehoben und der Entwicklung hin zu zusammenhängenden Netzen Rechnung getragen.

Transparente Gebühren – unabhängig von bisheriger Energiequelle

Die heute je nach Verbund unterschiedlichen Gebühren werden in den kommenden Jahren einander angeglichen und schliesslich zu einheitlichen Gebühren zusammengeführt. Dies erhöht die Transparenz und Verständlichkeit. Die neuen Gebühren werden tendenziell höher liegen als der heutige Tarif der Fernwärme aus der Kehrichtverbrennung und tendenziell tiefer als jener aus Umweltwärme wie Seewasser oder geklärtem Abwasser. Für die Eigentümerschaften kommt es damit je nach geographischem Gebiet beziehungsweise zugeordnetem Verbund zu unterschiedlichen Preisanpassungen: In vormals vergleichsweise günstigen Gebieten kommt es zu Tariferhöhungen, während heute teurere Gebiete tendenziell eine Tarifreduktion erfahren. Die Wettbewerbsfähigkeit mit alternativen, Netto-Null- und energiegesetzkompatiblen Wärmelösungen auf Stadtgebiet bleibt über alle thermischen Netze hinweg bestehen. 

Kostenbasiertes Modell unterstützt Ausbau der thermischen Netze

Weiter soll das heute indexierte Preissystem durch ein kostenbasiertes Gebührenmodell abgelöst werden, das die tatsächlichen Kosten für den Ausbau und den Betrieb der thermischen Netze abbildet. Dieser Mechanismus ist ein bewährtes Modell in der Stromwirtschaft. Er schafft klare und stabile Rahmenbedingungen für die anstehenden grossen Investitionen  in den Ausbau und die Erneuerung von thermischen Netzen und Produktionsanlagen.
Eigentümerschaften kann somit eine sichere, nachhaltige und attraktive sowie
langfristig planbare Wärmeversorgung angeboten werden.  

Neben der Schaffung einer Rechtsgrundlage für einheitliche Fernwärmegebühren umfasst die Teilrevision der WVV auch Anpassungen infolge der Neuorganisation der Wärmeversorgung: So entfällt die bisherige Möglichkeit, Gebietskonzessionen für thermische Netze an Dritte zu vergeben, da das ewz nun einziger Betreiber solcher Netze ist. (ewz)