Neues Vergütungsmodell schafft Marktanreize für Solarstromproduktion – Solarstromproduzenten brauchen Zugang zu Börsenstrompreisen

Ab 2027 haben Verteilnetzbetreiber die Möglichkeit, den Solarstrom nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung zu vergüten. Das neue Vergütungsmodell schafft Anreize, Solarstrom dann ins Netz einzuspeisen, wenn er tatsächlich gebraucht wird. Bei tiefen Strompreisen kann der Strom stattdessen im Quartier verkauft oder in Batterien gespeichert werden.
27.05.2026

Das ist eine Medienmitteilung von Swissolar – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
 

Der Bundesrat hat heute die Umsetzung der neuen Abnahme- und Vergütungspflicht für Strom aus erneuerbaren Energien vorgestellt. Gemäss dem Parlamentsbeschluss vom Herbst 2025 richtet sich die Vergütung künftig nicht mehr nach dem vierteljährlichen Referenzmarktpreis, sondern nach dem stündlichen Spotmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Damit entsteht ein klarer Anreiz, Solarstrom bei tiefen Preisen nicht ins vorgelagerte Netz einzuspeisen, sondern lokal zu speichern oder direkt zu nutzen.
 
Betreibende kleiner Photovoltaikanlagen mit einer Leistung unter 150 kW erhalten zusätzlich einen Investitionsschutz in Form einer Minimalvergütungsprämie. Falls der vierteljährliche Referenzmarktpreis im Mittel unter der gesetzlich festgelegten Minimalvergütung liegt, entspricht die Prämie der Differenz zwischen Referenzmarktpreis und Minimalvergütung pro eingespeister Kilowattstunde und wird rückwirkend vergütet. Mit diesem Modell profitieren Produzenten insbesondere dann, wenn sie bei negativen Strompreisen nicht ins Netz einspeisen, sind aber gleichzeitig dank der Minimalvergütung im Mittel vor negativen Preisen geschützt.  
 
Gemäss Bundesratsbeschluss wird die Gesetzesänderung per 1. Januar 2027 mit einer Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft treten. Anzumerken ist, dass die Verteilnetzbetreiber weiterhin höhere Vergütungen bezahlen dürfen. Swissolar geht davon aus, dass viele Netzbetreiber von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.

Batteriespeicher erhöhen den Eigenverbrauch

Für Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen kann das neue Vergütungsmodell erhebliche Auswirkungen haben, insbesondere bei geringem Eigenverbrauch. Sie sind künftig stärker den tiefen Strommarktpreisen an sonnigen Tagen ausgesetzt.  
 
Mit einem Batteriespeicher lässt sich Solarstrom gezielt über Mittag speichern und später am Abend nutzen oder ins Netz einspeisen, wenn die Strompreise höher sind. Sinkende Batteriepreise machen diese Lösung zunehmend attraktiv. Entsprechend entscheiden sich immer mehr Besitzerinnen und Besitzer von Solaranlagen auch nachträglich für einen Speicher. (Swissolar)