Neue Vergütung für Solarstrom bis 30 kWp ab 2026

Ab 2026 richtet SH POWER die Vergütung für eingespeisten Solarstrom bis 30 kWp nach dem tatsächlichen Marktpreis aus. Die Anpassung sorgt für mehr Transparenz, Marktnähe und Harmonie in der Preisgestaltung.
11.11.2025

Das ist eine Medienmitteilung von SH POWER – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Ab dem Jahr 2026 erhalten Betreiberinnen und Betreiber von Solaranlagen bis 30 kWp, die Strom ins Netz von SH POWER einspeisen, eine Vergütung, die sich am durchschnittlichen Strompreis an der Börse orientiert. Damit setzt SH POWER die schweizweite Entwicklung hin zu einer marktnahen und harmonisierten Preisgestaltung um.

Die Vergütung wird vierteljährlich anhand des vom Bundesamt für Energie (BFE) berechneten Referenz-Marktpreises festgelegt. Dieser berücksichtigt sowohl die durchschnittlichen Spotmarktpreise als auch die tatsächliche Einspeisung aus Photovoltaikanlagen in der Schweiz. Die Werte werden rückwirkend und öffentlich auf der Website des BFE sowie auf der Website von SH POWER publiziert.

Eine Minimalvergütung schützt Produzentinnen und Produzenten von Solarstrom, falls die Marktpreise einmal sehr tief ausfallen. Diese hängt von der Anlagenleistung und dem Eigenverbrauch ab.

Mit dieser neuen Regelung schafft SH POWER mehr Marktnähe, sorgt für faire Entschädigungen und trägt gemeinsam mit der Bevölkerung zu einer nachhaltigen Energieversorgung bei.

Da auf Bundesebene aktuell gesetzliche Vorgaben überarbeitet werden, können im Laufe des Jahres noch Anpassungen bei den Bedingungen und Vergütungssätzen erfolgen. SH POWER informiert über alle Änderungen transparent, sobald diese in Kraft treten. (shpower)