Neue Rechnungsmodalitäten CH: alles klar?

Wie EKS über diverse Kanäle kommuniziert hat, hat das Unternehmen per Anfang Jahr seine Rechnungsstellung für Schweizer Kundinnen und Kunden an die gesetzlichen Anforderungen des Bundes aus dem neuen Energiegesetz angepasst.
28.04.2026

Das ist eine Medienmitteilung von EKS – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Das hat sich geändert:

  1. Quartalsrechnung
    EKS stellt ab 2026 von der bisherigen Jahresabrechnung auf eine quartalsweise Abrechnung um. Das gilt sowohl für den Strombezug als auch für die Rücklieferung von Strom aus dezentralen Energieerzeugungsanlagen, zum Beispiel aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Kundinnen und Kunden erhalten damit künftig vier Rechnungen pro Jahr, respektive vier Gutschriften für Rücklieferungen von Strom aus PV-Anlagen.
     
  2. Keine Akontozahlungen
    Dank des flächendeckenden Einsatzes von Smart Metern bezahlen Kundinnen und Kunden neu mit der Quartalsrechnung ihren tatsächlichen Verbrauch. Die bisherigen Akontozahlungen entfallen. Damit gibt es auch keine jährliche Schlussabrechnung mehr, bei der bereits geleistete Akontobeträge verrechnet werden.
     
  3. Neue Tarifarten
    Ab 2026 entfallen der bisherige Hoch- und Niedertarif. Sie entsprechen der tatsächlichen Belastung des Stromnetzes nicht mehr. Die neuen Tarife bilden die Netzrealität besser ab: Der Einfachtarif sorgt für eine verursachergerechte Kostenverteilung und der optionale neue Flextarif belohnt Kundinnen und Kunden, welche EKS die Flexibilität von steuerbaren Anlagen überlassen.
     
  4. Neue Position Messkosten
    Die neue Gesetzgebung schreibt vor, dass Messkosten auf der Stromrechnung separat ausgewiesen werden. Bisher waren diese Kosten in den Netzkosten enthalten. Neu müssen sie separat pro Zähler abgerechnet werden, sowohl beim Strombezug als auch bei der Rücklieferung von Strom. Für das Kundensegment Rücklieferer, Privatkunden sowie Kleingewerbe betragen die Messkosten beispielsweise CHF 20.10 pro Quartal. Das entspricht CHF 6.70 pro Monat. Alle Preise finden Sie auf dem Preisblatt «EKS Netz Messkonditionen CH» unter Downloads > Netzpreise Schweiz. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer von KEV-PV-Anlagen bekommen zukünftig die Messkosten pro Quartal von EKS separat berechnet.

Das ist zu beachten:

  1. Keine Verrechnung von Guthaben
    Guthaben aus Rechnungsperioden vor 2026 werden auf der neuen Rechnung nicht mehr verrechnet. Wie auf der Schlussabrechnung für das Jahr 2025 angegeben, wird ein allfälliges Guthaben für 2025 den Kundinnen und Kunden separat ausbezahlt. Dazu ist die IBAN-Nr. des Kontos, wohin das Guthaben überwiesen werden soll, per Mail an debitoren@eks.ch anzugeben. Gleiches gilt für Guthaben aus den neuen Quartalsrechnungen. Auch diese werden nicht verrechnet, sondern bei Vorlage der Kontoverbindung ausbezahlt.
     
  2. Höherer Verbrauch im 1. Quartal
    Im ersten Quartal (Monate Januar, Februar, März) fällt aufgrund des höheren Verbrauchs in den Wintermonaten (Heizperiode) die Rechnung höher aus als in den beiden Quartalen des Sommerhalbjahres.
     
  3. Dauerauftrag kündigen
    Kundinnen und Kunden, die noch einen Dauerauftrag für die Überweisung der bisherigen Akontobeträge aktiv halten, sollen diesen umgehend kündigen. (EKS)