Das ist eine Medienmitteilung der sgsw – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien («Mantelerlass») hat der Bundesrat diverse Verordnungen erlassen. Eine davon betrifft den Tarif für die Abnahme elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen, wofür neue Rahmenbedingungen geschaffen werden. Neu ist festgelegt, wie die Mindestvergütung auszugestalten ist und wie ein schweizweit definierter Referenzmarktpreis angewendet werden kann.
Ab 1. Januar 2026 werden für die erzeugte Energie verschiedene, von der Anlagenleistung abhängige Minimalansätze vergütet. Liegt der vom Bundesamt für Energie (BFE) quartalsweise publizierte Referenzmarktpreis über diesem Wert, wird die erzeugte Energie zu diesem höheren Ansatz vergütet. Die Höhe der Vergütungsansätze für den ökologischen Mehrwert und für die Nutzung der Flexibilität wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die neuen Vergütungsansätze richten sich nach der Leistung einer Anlage.
Die betroffene Kundschaft erhält in diesen Tagen ein Informationsschreiben und den neuen Vertrag für die Vergütung des ökologischen Mehrwerts sowie für die Nutzung der Flexibilität. (sgsw)