Das ist eine Medienmitteilung von Thurplus– die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Gute Nachrichten: Dank effizienter Energiebeschaffung sinken die Strompreise 2026 erneut.
Zudem profitieren Sie von in Summe reduzierten Kosten des Übertragungsnetzbetreibers Swissgrid
AG.
Stromtarif 2026 für einen typischen Haushalts- sowie Gewerbetarif
Ab 2026 werden die Hoch- und Niedertarife preislich vereinheitlicht. Die detaillierten Preisblätter für alle Kundengruppen sowie auch die prozentualen Veränderungen finden Sie hier:
- Stromtarife 2026 inkl. prozentuale Veränderung [pdf, 518 KB]
- Stromtarife 2026 [pdf, 504 KB]
- Stromtarife 2023 (maschinenlesbares Tarifblatt) [json, 10 KB]
Wichtige Information zur Anpassung der Tarifkomponenten
- Energielieferung: Die Energiepreise sinken über alle Tarife hinweg deutlich (im Hochtarif um 5.10 Rp./kWh, im Niedertarif um 0.50 Rp./kWh). Grund ist vor allem die günstigere Strombeschaffung durch gesunkene Marktpreise. Ab 2026 werden Hoch- und Niedertarif preislich vereinheitlicht.
- Netznutzung: Die Kosten für die Netznutzung reduzieren sich aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Entflechtung des Messwesens. Diese Position wird in Zukunft separat transparent auf der Rechnung ausgewiesen. Im Niederspannungsbereich sinken die Kosten durchschnittlich um 9.2 Prozent, im Mittelspannungsbereich um 0.6 Prozent. Zudem reduzieren sich die Kosten für das vorgelagerte Netz, sowie die Kosten für Verlustenergie dank tieferer Beschaffungspreise. Auch die vom Bundesrat verordnete Senkung der Kapitalkosten hatte eine preisdämpfende Wirkung auf die Stromtarife. Die internen Betriebskosten steigen hingegen leicht. Ab 2026 werden Hoch- und Niedertarif preislich vereinheitlicht. Dies ist der Grund, weshalb der Hochtarif deutlich sinkt und der Niedertarif leicht ansteigt. Auf Netzebene Mittelspannung wurden Überdeckungen und in der Netzebene Niederspannung Unterdeckungen aus den Vorjahren eingepreist. Ohne diese Positionen wären die Tarife in der Mittelspannung entsprechend höher und in der Niederspannung tiefer ausgefallen.
- Messentgelt: Ab 2026 werden die Messentgelte separat ausgewiesen und verrechnet. Sie sind damit nicht mehr Teil der Netznutzungsentgelte. Im Niederspannungsbereich betragen die Kosten 2 Franken pro Monat für virtuelle Messungen, 4 Franken pro Monat für direkte Messungen sowie 7 Franken pro Monat für halbindirekte Messungen. Im Mittelspannungsbereich mit Wandlermessung liegt das Messentgelt bei 45 Franken pro Monat.
- Abgaben an das Gemeinwesen: Die Abgaben an das Gemeinwesen bleiben unverändert bei 1.23 Rp./kWh.
- Abgaben an den Bund (KEV + SGF): Die Bundesabgaben zur Förderung erneuerbarer Energien (KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische (SGF) bleiben 2026 unverändert bei 2.3 Rp./kWh.
- Swissgrid AG: Die Kosten der Swissgrid AG sinken insgesamt von 0.78 Rp./kWh auf 0.73 Rp./kWh. Sie setzen sich neu aus drei Positionen zusammen: 0.27 Rp./kWh für die Systemdienstleistung (bisher 0.55 Rp./kWh, - 49.1 %), 0.41 Rp./kWh für die Winterstromreserve (bisher 0.23 Rp./kWh) und 0.05 Rp./kWh für eine neue Tarifposition zur Finanzierung von Netzverstärkungen für erneuerbare Energieanlagen.
Beispielrechnung
Für einen Muster-Haushaltskunden im am häufigsten genutzten Tarif 1 (Basistarif) mit einem
Jahresverbrauch von 3'700 Kilowattstunden und einem angenommenen Verbrauchsverhalten
(Hoch-/Niedertarif-Verteilung von 45:55) bedeuten die neuen Tarife eine Kostenreduktion von
rund 105 Franken pro Jahr, was 8.6 Prozent entspricht.
Haben Sie Fragen zu den Stromtarifen? Dann kontaktieren Sie uns bitte. Wir sind gerne für Sie da.