Das ist eine Medienmitteilung von UREK-S – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Einstimmig hat die Kommission den Entwurf zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes (24.090) angenommen und spricht sich dabei für eine stärkere Verankerung des Prinzips der Verhältnismässigkeit im Strahlenschutz aus. Mit der Vorlage soll für verschiedene Aspekte des Strahlenschutzes festgehalten werden, dass die Verursacher von Massnahmen auch für deren Kosten aufkommen müssen. Dies betrifft vor allem die Sanierung von Standorten und Liegenschaften mit radioaktiven Altlasten (z.B. Radium-Altlasten), die Immissionsüberwachung oder die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten. Was die Untersuchung und Sanierung von Radon-belasteten Standorten und Liegenschaften betrifft, ist die Kommission der Ansicht, dass sich die aktuelle Praxis bewährt und nicht geändert werden soll. Sie spricht sich daher mit 11 zu 2 Stimmen dagegen aus, eine neue formelle Rechtsgrundlage für die Festlegung von Radon-Grenzwerten sowie für die Kostentragung bei Radon-Sanierungen zu schaffen.
Weiter beantragt die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen, dass die fahrlässige Begehung von Übertretungen nach Strahlenschutzgesetz nicht mehr strafbar sein soll. Sie verweist dabei auf das Missverhältnis zwischen dem geringen Unrechtsgehalt und dem grossen Aufwand der Strafverfolgungsbehörden zur Verfolgung solcher Fahrlässigkeitsdelikte im Nebenstrafrecht.
Energiespeicherstrategie zur Stärkung der Versorgungssicherheit
Die Kommission beantragt einstimmig die Annahme der Motion 25.3943, welche die Ausarbeitung einer umfassenden Energiespeicherstrategie sowie eines Aktionsplans fordert. Die Kommission ist überzeugt, dass Energiespeicher insbesondere für die Versorgungssicherheit des Gesamtenergiesystems von grosser Bedeutung sind. Sie betont ausserdem die Wichtigkeit, möglichst vielfältige Energieträger und Speichertechnologien in die Strategie miteinzubeziehen. Zudem begrüsst sie die bereits laufenden Arbeiten des Bundesrats und der Verwaltung im Rahmen weiterer Vorstösse.
Kein Systemwechsel bei Massnahmen zugunsten der Bienen
Mit 8 zu 2 Stimmen beantragt die Kommission, der Standesinitiative 24.331 keine Folge zu geben. Diese fordert eine finanzielle Unterstützung für Imkerinnen und Imker bei der Fütterung ihrer Bienenvölker, wenn das natürliche Nahrungsangebot aufgrund geoklimatischer Ausnahmebedingungen nicht ausreicht. Die Kommission ist der Ansicht, dass direkte Zahlungen an Imkerinnen und Imker einen Systemwechsel bedeuten würden, den sie nicht als zielführend erachtet. Sie hält fest, dass sich der Bund bereits mit einem Bündel von Massnahmen für den Erhalt der Bienen und anderer Insekten einsetzt. Zudem verweist sie auf die angenommene Motion 23.4028, die ausdrücklich Vorkehrungen zur Sicherung des Nahrungsbedarfs von Bestäubern verlangt. Nach Auffassung der Kommission gilt es, auf die eingeleiteten Massnahmen zu setzen. Zur Verfolgung ihrer Umsetzung wird sich die Kommission über die entsprechenden Inhalte des Aktionsplans Biodiversität Schweiz informieren lassen.
Eine Minderheit der Kommission unterstützt die Standesinitiative.
Vernehmlassung zum neuen Handelsabkommen ACCTS
Mit 5 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen, zum Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS, 25.030) die Durchführung einer Vernehmlassung zu verlangen. Angesichts dieses Entscheids hat sich das zuständige Departement bereit erklärt, die betroffenen Kreise zu konsultieren.
Die Kommission hat am 12. Februar 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Thierry Burkart (RL, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Guy Parmelin in Bern getagt. (UREK-S)