Das ist eine Medienmitteilung von EWS– die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Obwohl die Marktpreise für Energie leicht sinken, bleiben die Energietarife 2026 unverändert. Grund sind die hohen Kosten für Ausgleichsenergie. Diese sind notwendig, um die Schwankungen im Stromnetz auszugleichen – insbesondere ausgelöst durch wetterabhängige Solarproduktion. Da im EWS-Versorgungsgebiet pro Kopf überdurchschnittlich viel Photovoltaik installiert ist, fallen diese Kosten ins Gewicht. Diese Schwankungen gleicht die nationale Netzgesellschaft Swissgrid aus. Die dadurch entstehenden Kosten fliessen in den Energietarif ein.
Die Netznutzungstarife werden ab dem 01.01.2026 im Durchschnitt um -0,25 Rp./kWh gesenkt. Möglich wird dies einerseits wegen sinkender Vorliegernetzkosten, welche auf den Tarif eine Reduktion um -0,20 Rp./kWh zur Folge haben, sowie aufgrund der allgemeinen Systemdienstleistungen von Swissgrid (SDL), welche um -0,28 Rp./kWh sinken. Die Kosten für die Stromreserve (gemäss Art. 22 & 23 Winterreserveverordnung des Bundes) werden um +0,18 Rp./kWh erhöht. Neu muss ab dem 01.01.2026 ein Tarifzuschlag für solidarisierte Kosten über das Übertragungsnetz von 0,05 Rp./kWh erhoben werden.
Ab 2026 sind die Messkosten nicht mehr in den Netznutzungspreisen bzw. im Grundpreis enthalten, sondern müssen separat ausgewiesen werden. Für das Jahr 2026 rechnet EWS mit Messkosten von insgesamt rund 2.0 Mio. CHF, verteilt auf etwa 28’000 Messpunkte. Durch diese Entflechtung sinkt der bisherige Grundpreis.
Der Leistungstarif für Geschäftskunden, der Netzzuschlag zur Förderung der Erneuerbaren Energien (KEV), die Abgaben für den Gewässerschutz sowie die Konzessionsabgaben an die Gemeinwesen bleiben unverändert.
Für einen durchschnittlichen Haushalt mit 4’500 kWh Jahresverbrauch (H4-Modell) bedeutet die Anpassung eine leichte Entlastung von rund einem Prozent – das entspricht etwa 12 Franken pro Jahr.
Gewerbekunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 150’000 kWh (C3-Modell) profitieren im Durchschnitt von einer Kostensenkung um rund 363 Franken pro Jahr (-1 Prozent).
Die 2025 eingeführten Hoch- und Niedertarifzeiten im Sommerhalbjahr (NT von 00:00–06:00 und 12:00–15:00 Uhr) sowie im Winterhalbjahr (NT von 22:00–07:00 Uhr) werden beibehalten. Sie fördern die Nutzung von Solarstrom in Zeiten hoher Produktion.
Stabiles Stromnetz: zunehmende Herausforderungen
Damit das Stromnetz stabil bleibt, müssen Stromproduktion und -verbrauch jederzeit im Gleichgewicht sein. Diese Balance wird mit Ausgleichsenergie hergestellt. Der Ausbau der Solarenergie macht dies jedoch anspruchsvoller, da die Einspeisung ins Stromnetz wetterabhängig schwankt und Prognosen somit erschwert werden. Kommt es zu Abweichungen, gleichen die Energieversorger diese mit Ausgleichsenergie aus – was hohe Kosten verursacht, die alle Stromkundinnen und -kunden mittragen.
Um diese Kosten langfristig zu senken, setzt EWS deshalb auf verschiedene Massnahmen: bessere Datengrundlagen und Prognosen, die seit 2025 geltenden neuen Niedertarifzeiten am Mittag (12–15 Uhr) im Sommerhalbjahr, optimierte Einspeisung sowie intelligente Netzsteuerung.
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist und bleibt entscheidend, bringt aber auch neue Herausforderungen mit sich. Um Solarstrom besser ins Energiesystem einzubinden, sind neben den Energieversorgern auch die Unterstützung der Politik und der Solarproduzenten gefragt.
Die vollständigen Tarifblätter mit allen Details sind ab dem 29. August 2025 auf ews.ch/downloads verfügbar.