Das ist eine Medienmitteilung von UVEK – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 1‘001 Produkte überprüft. Die Kontrollen erfolgten sowohl online als auch vor Ort in Verkaufsstellen und Fachmärkten. Darüber hinaus wurden Überprüfungen direkt bei Herstellern, auf Fachmessen sowie auf Basis von Meldungen Dritter durchgeführt.
Insgesamt wurden bei 281 Produkten Mängel festgestellt. Davon betrafen 172 Produkte die elektrische Sicherheit. Die übrigen Mängel betrafen beispielsweise fehlende oder unvollständige Konformitätsnachweise, Kennzeichnungen oder technische Unterlagen.
Die Marktüberwachung des ESTI nach den Vorgaben der NEV beschränkt sich auf die Beurteilung der elektrischen Sicherheit von Niederspannungserzeugnissen. Erfasst sind Gefährdungen, die aus der elektrischen Konstruktion, der elektrischen Funktion, elektrischen Bauteilen, Schutzmassnahmen, Anschlussmitteln, elektrischen Fehlerzuständen oder den hierfür erforderlichen Sicherheitsinformationen entstehen.
Bei einer möglichen unmittelbaren Gefährdung von Personen oder bei fehlenden oder unvollständigen Konformitätsnachweisen kann das ESTI das Bereitstellen eines Erzeugnisses auf dem Markt verbieten. Rechtsgrundlagen sind die NEV und die Verordnung über Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen (VGSEB; SR 734.6). Im Berichtsjahr wurden 65 Verkaufsverbote ausgesprochen. Die betroffenen Produkte stammten vor allem aus den Bereichen Installationsmaterial, Haushalts- und Bürogeräte, Leuchten sowie Ladegeräte. Darunter waren auch einzelne Produkte für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen sowie zahlreiche elektrische Erzeugnisse mit unzulässigen ausländischen Steckern.
In Anwendung des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG; SR 930.11) haben in 23 Fällen Wirtschaftsakteure in der Schweiz in Zusammenarbeit mit dem ESTI mangelhafte Produkte vom Markt genommen. In acht Fällen wurden diese Rückrufe bzw. Sicherheitswarnungen zusätzlich auf den Kommunikationskanälen des Büros für Konsumentenfragen BFK unter www.konsum.admin.ch bzw. www.recallswiss.admin.ch publiziert. Betroffen waren Powerbanks und sonstige Akkus, Haushaltgeräte (Akku-Staubsauger und Heissluftfritteuse) und Installationsmaterial (Reiseadapter und sonstige Stecker-Adapter).
Sicherheitsmängel an elektrischen Produkten sind für Konsumentinnen und Konsumenten meist nicht sichtbar. Kritisch sind etwa minderwertige elektrische Bauteile, ungenügende Isolation, schlechte Steckverbindungen, fehlende Schutzfunktionen oder mangelhafte Ladegeräte und Akkus. Solche Produkte können Stromschläge, Überhitzung oder Brände verursachen.
Das ESTI kontrolliert die elektrische Sicherheit von Elektrogeräten, die in der Schweiz angeboten werden. Private Direktkäufe auf ausländischen Plattformen kann das ESTI gestützt auf die NEV nicht unterbinden. Wer ein Elektrogerät direkt bei einem ausländischen Anbieter bestellt, trägt ein höheres Risiko und hat im Problemfall oft keine leicht erreichbare Ansprechstelle in der Schweiz.
Elektrogeräte werden auf grossen Online-Plattformen oft zu auffallend tiefen Preisen angeboten. Besonders bei Angeboten auf Plattformen aus Asien ist Vorsicht geboten. Allerdings ist nicht jedes günstige Produkt unsicher. Verdächtig tiefe Preise können aber ein Hinweis darauf sein, dass bei Prüfung, Material oder Verarbeitung gespart wurde. (UVEK)