Erneute Vernehmlassung zum Gasversorgungsgesetz

Der Bundesrat hat am 19. September 2025 einen überarbeiteten Entwurf des Gasversorgungsgesetzes (GasVG) in die Vernehmlassung geschickt. Ziel ist, die Gasversorgungssicherheit in der Schweiz zu erhöhen und klare Regeln für den Marktzugang der Endverbraucherinnen und -verbraucher zu schaffen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. Dezember 2025.
19.09.2025

Das ist eine Medienmitteilung des BFE – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Wie die Strom- und Telekommunikationsnetze ist auch das Gasnetz ein natürliches Monopol und eine kritische Infrastruktur. Für den Gasmarkt gibt es in der Schweiz allerdings – im Gegensatz zum Telekommunikations- und Strombereich – bisher kein Spezialgesetz. Dies hat Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und schafft Unsicherheiten bezüglich dem Marktzugang für Kundinnen und Kunden. Das GasVG soll diese Unsicherheiten beheben.

Ein erster Gesetzesentwurf war von Oktober 2019 bis Februar 2020 in der Vernehmlassung, in der eine Regulierung des Gasmarktes grundsätzlich befürwortet wurde. Nach Beginn des Ukraine-Konflikts beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Mai 2022, neue Eckwerte für das GasVG auszuarbeiten. Diesen stimmte der Bundesrat im Juni 2023 zu. Der neue Gesetzesentwurf lag im Herbst 2024 vor. Einzelne Elemente der Vorlage stiessen jedoch auf anhaltende Kritik, insbesondere der Schwellenwert von 300 Megawattstunden (MWh) Jahresverbrauch für die freie Lieferantenwahl. Das UVEK hat den Gesetzesentwurf auf der Grundlage dieser Rückmeldungen überarbeitet. Die umfangreichen Änderungen machen eine erneute Vernehmlassung erforderlich.

Wichtigste Inhalte des neuen Entwurfs für ein Gasversorgungsgesetz

Gasversorgungssicherheit

Heute gibt es im schweizerischen Gasmarkt weder einen Marktgebietsverantwortlichen, der das Transportnetz koordiniert – wie Swissgrid im Strombereich – noch eine Regulierungsbehörde wie die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom). Dies erschwert die rasche Umsetzung von Massnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung von Mangellagen, wie die Erfahrungen seit dem Beginn des Ukraine-Konflikts gezeigt haben. Das GasVG soll diese institutionellen Lücken schliessen. Es schafft einen Marktgebietsverantwortlichen und eine Energiekommission (EnCom, Erweiterung der heutigen ElCom), die auch für die Beobachtung der mittel- bis langfristigen Versorgungslage zuständig ist.

Das GasVG regelt die Sicherstellung der Versorgung, etwa mit der Pflicht zur Einspeicherung von Gas für den Winter, und schafft damit Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen. Das GasVG stärkt die Versorgungssicherheit der Schweiz ausserdem durch eine Annäherung der für den Schweizer Markt geltenden Vorschriften an diejenigen der EU. Dies erleichtert den Handel und die Beziehungen zu den Nachbarländern.

Marktzugang und Netznutzung

Allen Endverbraucherinnen und -verbrauchern wird der Zugang zum Gasmarkt, d.h. die freie Wahl des Lieferanten, ermöglicht. Damit dieser Zugang gewährleistet werden kann, muss aber ein kommunikationsfähiger Zähler (mit Fernauslesung) installiert werden. Die Energiekommission überwacht die Tarife und die Entgelte für die Netznutzung.

Für die Gasbeförderung im Netz wird ein Entry-Exit-Modell geschaffen, wie dies auch Standard in der EU ist. So braucht es nur je einen Vertrag für den Einspeise- (Entry) oder Ausspeisepunkt (Exit), um Gas durch das gesamte Marktgebiet zu befördern. Auch die Transitgasleitung, über die rund 70 bis 80 Prozent des in der Schweiz verbrauchten Gases importiert wird und die zu einem grossen Teil der Durchleitung (Transit) von Gas durch die Schweiz dient, wird ins Entry-Exit-Modell integriert. Eine auf die Inlandversorgung beschränkte Regelung wäre mit derjenigen der EU nicht vereinbar und würde die für die Versorgungssicherheit nötige Zusammenarbeit mit den Behörden der Nachbarländer in Transitfragen stark erschweren.

Der noch einzusetzende unabhängige Marktgebietsverantwortliche ist für die Zuteilung der Transportkapazitäten zuständig. Er übernimmt damit eine ähnliche Aufgabe wie Swissgrid im Strombereich, ohne dass jedoch das Eigentum an der Netzinfrastruktur auf ihn übergeht.

Begleitung der Umstellung des Wärmemarktes auf erneuerbare Energien

In den kommenden Jahrzehnten wird fossiles Gas in der Wärmeproduktion zunehmend durch erneuerbare Energien ersetzt. Das GasVG soll diese Umstellung begleiten. So können ausserordentliche Abschreibungen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Stilllegung und dem Rückbau von Gasnetzen auf die Netztarife angerechnet werden. Zudem werden die Netzbetreiber verpflichtet, Netzentwicklungspläne zu erstellen, in denen auch die Stilllegung bestehender Gasnetze berücksichtigt werden muss.

Abgrenzung zur Wasserstoffstrategie des Bundesrats

Das GasVG gilt nur für Gasnetze, die mehrheitlich Methan befördern. Die vom Bundesrat im Dezember 2024 verabschiedete Wasserstoffstrategie hält fest, dass eine Regulierung des Wasserstoffmarktes erst dann in das Gesetz aufgenommen werden soll, wenn der Bedarf für ein Wasserstoffnetz nachgewiesen ist. Das ist heute noch nicht der Fall.


Beilagen

(bfe)