Das ist eine Medienmitteilung von EWO – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Seit vielen Jahren sorgt die Hochspannungsfreileitung in der Gemeinde Alpnach für Diskussionen. Besonders deutlich zeigte sich dies, als im Gebiet Feld eine geplante Überbauung mit fünf Mehrfamilienhäusern nur teilweise umgesetzt werden konnte. Auch auf dem Schulareal hat die Gemeinde seinerzeit eine Baubeschränkung zugunsten der Leitung akzeptiert. Seither stellt diese Einschränkung die Verantwortlichen bei der Planung und Nutzung des Schulareals immer wieder vor grosse Herausforderungen.
Inzwischen konnten alle notwendigen Durchleitungsrechte der betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer für eine Erdverlegung der rund 2’100 Meter langen Kabelleitung gesichert werden. Zudem haben sich die Gemeinde Alpnach und das EWO über die Aufteilung der Kosten vertraglich geeinigt. Die Gesamtkosten für die Erdverlegung werden auf rund 5.66 Millionen Franken geschätzt. Der Anteil der Gemeinde Alpnach beläuft sich dabei auf rund 3.32 Millionen Franken. Da die bestehende Freileitung derzeit funktionstüchtig und in gutem Zustand ist, besteht aus betriebswirtschaftlicher Sicht des EWO grundsätzlich kein Anlass für einen Ersatz. «Ohne eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Alpnach ist es dem EWO gemäss gesetzlichen Vorgaben nicht möglich, eine neue Verkabelung vor der vollständigen Amortisation der bestehenden Freileitung vorzunehmen», erklärt Thomas Baumgartner, Vorsitzender der Geschäftsleitung.
Der Zeitpunkt für die Erdverlegung ist derzeit optimal, da sie mit dem Hochwasserschutz-Projekt Kleine Schliere koordiniert werden kann. Dadurch lassen sich erhebliche Kosteneinsparungen erzielen. Voraussetzung für eine gemeinsame Umsetzung ist jedoch, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Alpnach dem Kreditbegehren zustimmen und das Plangenehmigungsverfahren beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ohne Verzögerungen durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen wird.
Die Erdverlegung der 50-Kilovolt-Freileitung ist ein wichtiges Zukunftsprojekt für die Gemeinde Alpnach. Sie bringt eine spürbare Aufwertung für die betroffenen Grundstücke sowie für die Anwohnerinnen und Anwohner mit sich. «Durch die Verlegung entfallen die bisherigen Baueinschränkungen, die von der Freileitung verursacht wurden. Damit schafft das Projekt die Grundlage für eine nachhaltige Weiterentwicklung des Gebiets und stärkt zugleich die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Alpnach, insbesondere für das Schulhausareal», sagt Bruno Vogel, Gemeindepräsident von Alpnach.
«Das Projekt schafft die Grundlage für eine nachhaltige Weiterentwicklung des Gebiets und stärkt zugleich die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Alpnach, insbesondere für das Schulhausareal.» Bruno Vogel, Gemeindepräsident von Alpnach
Bis zur Abstimmung am 30. November 2025 führt die Gemeinde Alpnach im Rahmen der Orientierung zu mehreren Sachgeschäften Informationsveranstaltungen durch. Diese finden am 11. September 2025 sowie am 13. November 2025 statt. Der Gemeinderat sowie Vertreter des EWO stellen das Projekt vor und beantworten Fragen aus der Bevölkerung.
Stimmt das Stimmvolk dem Verpflichtungskredit zu, kann das Projekt schrittweise umgesetzt werden. «Nach der Ausarbeitung des Bauprojekts, der Einreichung des Plangenehmigungsgesuchs beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, dem Erhalt aller notwendigen Bewilligungen sowie den Ausschreibungen und Vergaben ist ein Baustart im Sommer 2028 möglich», ergänzt Thomas Baumgartner. Die Inbetriebnahme der neuen Kabelleitung sowie die anschliessende Demontage der bestehenden Freileitung könnten bis Ende 2029 abgeschlossen sein. (ewo)