Das ist eine Medienmitteilung von ENSI – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
In der Neuausgabe der Richtlinie ENSI-B11 berücksichtigt das ENSI die im Mai 2016 eingeführte Notfallklassierung in der Schweiz durch eine Präzisierung der Übungsziele für ausgewählte Übungstypen, beispielsweise bei Werksnotfallübungen. Die Richtlinie beinhaltet zudem Neuerungen und Erkenntnisse aus den Einsatzstrategien der Kernkraftwerke, wie beispielsweise zusätzliche Notfallräume, deren Beübung über neue Anforderungen geregelt wird, sowie Erfahrungen aus den Übungstätigkeiten der vergangenen Jahre. In diesem Zusammenhang wurde die Richtlinie inhaltlich präzisiert und ganzheitlich neu strukturiert.
Die wesentlichen Änderungen der Neuausgabe sind:
- Die Berücksichtigung von Anlagen, die sich im Nachbetrieb und in der Stilllegung befinden.
- Die periodische Einbindung der den Notfallorganisationen der Kernanlagen zur Verfügung stehenden Ersatznotfallräume und bei Kernkraftwerken zusätzlich die externen Notfallzentren.
- Ergänzung von Anforderungen hinsichtlich zu betrachtender begleitender Umstände, die die Arbeit der Notfallorganisation erschweren könnten, wie beispielsweise die Unverfügbarkeit oder Kompromittierung von Systemen der nuklearen Sicherheit oder Sicherung.
- Explizite Anforderung zur Beübung des Übergangs von Notfallanweisungen und Störfallvorschriften zu Entscheidungshilfen für die Bewältigung eines schweren Unfalls (Severe Accident Management Guidance, SAMG) bei Kernkraftwerken.
Die Neuausgabe der Richtlinie ENSI-B11 ersetzt die Ausgabe vom November 2007 und ist ab sofort gültig. (ENSI)