ENSI erteilt Freigabe nach Revision: KKW Beznau 2 darf wiederanfahren

Nach Abschluss der diesjährigen Revision darf das Kernkraftwerk Beznau 2 den Leistungsbetrieb wieder aufnehmen: Das ENSI hat am 3. Oktober 2025 die Freigabe zum Wiederanfahren erteilt. Der Brennelementwechsel und die Wartungsarbeiten wurden vorschriftsgemäss und unter Kontrolle des ENSI durchgeführt.

06.10.2025

Das ist eine Medienmitteilung von ENSI – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat dem KKW Beznau 2 nach der diesjährigen Revision die Erlaubnis zum Wiederanfahren erteilt. Das KKW Beznau 2 hat die Stromproduktion am 1. August 2025 während neun Wochen für umfangreiche Prüfungen und Instandhaltungsarbeiten an verschiedenen Grosskomponenten eingestellt.

In dieser Zeit führten Experten des KKW Beznau zahlreiche wiederkehrende Prüfungen, aber auch Sonderprüfungen durch. So wurden zum Beispiel aufgrund der Befunde an Stahlproben der Speisewasserbehälter des Blocks 1 die Schweissnähte der beiden Speisewasserbehälter des Blocks 2 umfangreichen Prüfungen unterzogen. Wo nötig, wurden bruchmechanische Berechnungen erstellt, die das ENSI akzeptierte.

Die Jahreshauptrevision steht wie auch der Leistungsbetrieb unter der Aufsicht des ENSI. Im Auftrag des ENSI überwachte der Schweizerische Verein für technische Inspektionen (SVTI) die Arbeiten im KKW Beznau 2. Dabei unterstützte er die Expertinnen und Experten des ENSI bei ihren Kontrollen und Inspektionen.

Das ENSI konnte sich vergewissern, dass das KKW Beznau 2 die Jahresrevision vorschriftsgemäss ausgeführt und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten hat. Mit der Erteilung der Freigabe am 3. Oktober 2025 bestätigt das ENSI, dass das KKW Beznau 2 die gesetzlichen Vorgaben für den Leistungsbetrieb erfüllt. (ENSI)