Eniwa senkt die Stromtarife 2027

Die Stromtarife von Eniwa sinken 2027 erneut. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4'500 Kilowattstunden bezahlt rund 90 Franken weniger als 2026. Gleichzeitig wird das Stromangebot von Eniwa angepasst: Ab 2027 beziehen alle Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung «Eniwa Naturstrom Schweiz».
28.08.2026

Das ist eine Medienmitteilung von eniwa – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder. 

 

Für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4'500 Kilowattstunden sinken die jährlichen Stromkosten um 6,9 Prozent von rund 1'300 auf 1'211 Franken. Gegenüber dem Höchststand von 2024 entspricht dies einer Entlastung von rund 353 Franken oder 23 Prozent.

Energiepreise bleiben nahezu stabil

Die Preise für die Energielieferung verändern sich gegenüber 2026 nur geringfügig. Beim Produkt «Eniwa Naturstrom Schweiz» sinkt der Hochtarif von 10,90 auf 10,80 Rappen pro Kilowattstunde und der Niedertarif von 9,10 auf 9,00 Rappen. Damit liegen die Energiepreise deutlich unter dem Höchststand von 2024. Zur Entlastung trägt auch der Abbau von Überdeckungen aus den Vorjahren bei: Einnahmen, die über den anrechenbaren Kosten lagen, werden in den Tarifen 2027 zugunsten der Kundinnen und Kunden berücksichtigt.

Netztarife

Leicht sinkende Netzkosten in Kombination mit rückläufigem Netzabsatz führen zu insgesamt rund 
3 % tieferen Netznutzungstarifen.

Abgaben leicht tiefer

Die Abgaben sinken insgesamt leicht. Tiefere Kosten für die Systemdienstleistungen von Swissgrid und die Stromreserve des Bundes stehen höheren solidarisierten Kosten des Übertragungsnetzes gegenüber. Die Bundesabgabe gemäss Energiegesetz und die Konzessionsabgabe an die Gemeinden bleiben unverändert.

Einheitliches Stromprodukt ab 2027

Ab 2027 beziehen alle Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung «Eniwa Naturstrom Schweiz» mit 100 Prozent erneuerbarem Strom aus der Schweiz. Das regionale Ökostromprodukt «Eniwa Naturstrom Regio» entfällt, da freiwillige Fonds- und Projektbeiträge aufgrund regulatorischer Vorgaben nicht mehr Bestandteil des Energietarifs sein dürfen. Der Fonds für die Umsetzung regionaler Biodiversitätsprojekte wird von Eniwa allein weitergeführt. 
Die neuen Stromtarife gelten ab 1. Januar 2027. Die Tarifzeiten bleiben unverändert: Der Niedertarif gilt weiterhin von 12 bis 17 Uhr und von 22 bis 7 Uhr sowie durchgehend am Wochenende. Am Nachmittag und Wochenende profitieren Haushalt-Kundinnen und -Kunden damit von über 20 Prozent günstigeren Preisen zu einer Zeit, in der besonders viel Solarstrom produziert wird. (eniwa)