Energiestiftung unterstützt Stromabkommen – verbindliche Massnahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien gefordert

Die Schweizerische Energiestiftung SES begrüsst das geplante Stromabkommen mit der EU als wichtigen Schritt hin zu einer nachhaltigen, sicheren und kostengünstigen Stromversorgung. Es ist ein zentraler Baustein für die Energiewende. Damit das Abkommen innenpolitisch tragfähig ist und die Energiewende weiterhin vorankommt, fordert sie gezielte Massnahmen für die Umsetzung – insbesondere zum Schutz der inländischen Produktion und zur Sicherung ökologischer Standards.
23.10.2025

Das ist eine Medienmitteilung von Schweizerische Energie-Stiftung SES – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.


Das Stromabkommen mit der EU verbindet die Schweiz stärker mit dem europäischen Strombinnenmarkt. Das ermöglicht stabilere Netze und wichtige Stromimporte für die Versorgungssicherheit in der Schweiz. Die geplante Marktöffnung bietet Chancen für innovative Modelle für eine flexiblere Stromnachfrage und für die bessere Integration des aus erneuerbaren Quellen produzierten Stroms in das System.

Tiefere Kosten und Schub für die Erneuerbaren im Inland

Das Abkommen hilft, den Bedarf an Reservekapazitäten und an Energie für den Schwankungsausgleich zu senken, und es dämpft den nötigen Speicher- und Netzausbau. Gleichzeitig fördert es eine flexiblere Nachfrage und senkt die Attraktivität von Atomstrom aus Frankreich. All diese Faktoren führen zu tieferen Kosten im Inland und vereinfachen den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion im Schweizer Stromsystem.

Diverse Anpassungen in der Umsetzung nötig

Die SES sieht im Stromabkommen einen zentralen Baustein für die Energiewende. In ihrer heute eingereichten Stellungnahme fordert sie aber wesentliche Anpassungen bei der innenpolitischen Umsetzung, um den sich verändernden Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion Rechnung zu tragen.

Léonore Hälg, Leiterin des Fachbereichs Erneuerbare Energien und Klima bei der SES, meint dazu: «Wir stehen hinter dem Stromabkommen – unter der Bedingung, dass der ökologische Umbau des Energiesystems gezielt unterstützt wird. Nur mit wesentlichen Anpassungen bleibt das Abkommen langfristig energie- und klimapolitisch wirksam und politisch mehrheitsfähig.»

Mindestvergütungen für Solarstrom zentral verrechnen

So muss die Mindestvergütung für kleine und mittlere PV-Anlagen erhalten bleiben. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Abschaffung ist demokratiepolitisch bedenklich – war doch die Mindestvergütung ein zentrales Argument, weshalb das Stromgesetz eine hohe Zustimmung bei der Stimmbevölkerung erreichte. Zudem sind stabile Investitionsbedingungen wichtig für private Anlagenbesitzer:innen.

Die SES verlangt die Übernahme der Regelung, die das Parlament im Zusammenhang mit dem Beschleunigungserlass erarbeitete: Eine zentrale Stelle soll dabei den Strom abnehmen und vergüten und allen auf dem Schweizer Markt aktiven Stromlieferant:innen anteilsmässig verrechnen.

Ausbau der Erneuerbaren weiterhin konsequent fördern

Die ehrgeizigen Ausbauziele für die Erneuerbaren können auch unter verändernden Rahmenbedingungen erreicht werden. Das bedingt aber eine gezielte Förderung, die dem Gesamtsystem dient:

  • Investitionsbeiträge für Anlagen an den Ausbaufortschritt koppeln: Ist absehbar, dass die Ausbauziele aus dem Stromgesetz nicht erreicht werden, soll die Förderung erhöht werden.
  • Höhere Einmalvergütungen geknüpft an systemdienliche Bedingungen: Um den PV-Ausbau weiterhin voranzubringen, braucht es einen finanziellen Anreiz, wenn zusätzlich ein Batteriespeicher installiert, die maximal eingespeiste Leistung limitiert oder der Winterstromanteil erhöht wird.
  • Rahmenbedingungen für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) verbessern: Die Netzabgaben sollen stärker gesenkt werden, so dass die Attraktivität für LEG steigt.

Weitere innenpolitische Änderungen

Schliesslich fordert die SES, dass auch bei der Stromreserve geltendes, kürzlich vom Parlament beschlossenes Recht in Kraft gesetzt und umgesetzt wird, das Umweltrecht tatsächlich an EU-Standards angepasst und der Gewässerschutz gestärkt wird. (Schweizerische Energie-Stiftung SES)