Das ist eine Medienmitteilung von Energie Thun – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Die Energie Thun AG passt die Strompreise in der Grundversorgung per 1. Januar 2027 an. Unter Berücksichtigung des neuen Niedertariffensters am Nachmittag ergibt sich für den Referenzhaushalt gemäss ElCom-Verbrauchskategorie H4 mit 4’500 Kilowattstunden Jahresverbrauch eine tiefere Rechnung.
Niedertarif neu auch am Nachmittag
Das bestehende Niedertariffenster von 22.00 bis 6.00 Uhr bleibt unverändert bestehen. Zusätzlich gilt der Niedertarif neu auch von 12.30 bis 17.00 Uhr.
Damit erhalten Kund:innen mehr Möglichkeiten, Strom dann zu nutzen, wenn er günstiger ist. Wer kann, lässt zum Beispiel Geschirrspüler, Waschmaschine oder Tumbler vermehrt im Niedertarif laufen. Auch das Laden eines Elektroautos oder der Betrieb von Boiler und Wärmepumpe lassen sich je nach Situation in günstigere Zeiten verschieben.
Das zusätzliche Niedertariffenster schafft einen einfachen Anreiz, Stromverbrauch auf Zeiten zu verlagern, in denen tagsüber viel lokal produzierter Solarstrom zur Verfügung steht. So kann dieser Strom besser innerhalb unseres Versorgungsgebiets genutzt werden.
Dynamische Preise für die Netznutzung als Wahltarif
Neu führt die Energie Thun AG für Privatkund:innen dynamische Preise für die Netznutzung ein. Das bedeutet: Der Preis für die Nutzung des Stromnetzes kann je nach Zeitpunkt unterschiedlich hoch sein.
Dieser Wahltarif ist freiwillig. Er richtet sich an Kund:innen, die ihren Stromverbrauch flexibel steuern und stärker an der Auslastung des Stromnetzes ausrichten können. Besonders interessant sind die dynamischen Preise für die Netznutzung für Personen mit grösseren Verbrauchern wie einem Elektroauto, einer Wärmepumpe oder einem Boiler, die flexibel über ein Energiemanagementsystem (EMS) gesteuert werden können. (Energie Thun)