EKS Rückliefertarife 2026

Die Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG (EKS) hat jetzt ihre Rückliefertarife für das Jahr 2026 veröffentlicht.

03.11.2025

Das ist eine Medienmitteilung von EKS – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

Die Vergütung für den ins EKS Verteilnetz eingespeisten Strom (für Anlagen bis 3 MW) erfolgt gemäss den aktuell geltenden gesetzlichen Bedingungen. Massgebend sind die Referenzmarktpreise gemäss Art. 15 EnFV. Die vom Bundesamt für Energie veröffentlichten Referenzmarktpreise finden Sie auf: www.eks.ch/rmp

Zusätzlich zum Rückliefertarif können Anlagenbetreibende bei Einspeisung ihrer erneuerbaren Energie die Herkunftsnachweise (HKN) separat vermarkten. Der Handel mit HKN erfolgt freiwillig. Es besteht keine gesetzliche Abnahmeoder Vergütungspflicht seitens EKS. Die Vergütung der HKN muss vertraglich geregelt werden. Es liegt in der Verantwortung der Anlagenbetreibenden, sich eigenständig über Vergütungsmöglichkeiten für HKN zu informieren.

Aufgrund von laufenden gesetzlichen und regulatorischen Anpassungen zu verschiedenen gesetzlichen Verordnungen des Bundes können sich die Bedingungen und Vergütungssätze für die Rücklieferung von Strom und Herkunftsnachweisen auch im Verlauf des Jahres ändern. Allfällige Anpassungen werden nach Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen umgesetzt und kommuniziert.

Die Details entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Preisblatt. (EKS)