Das ist eine Medienmitteilung von SSES – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
Ausgerechnet am Jahrestag der Fukushima-Katastrophe beschloss der Ständerat am vergangenen 11. März, dem Bundesrat zu folgen und die Tür für neue AKW wieder zu öffnen. Zwei Tage später, am 13. März, hat die Energiewende mit der vorgeschlagenen Umsetzung des Stromabkommens einen weiteren Rückschlag erfahren. Der Bundesrat will weiterhin die Mindestvergütung vollständig abschaffen. Gleichzeitig schlägt er keine Korrekturen oder neuen Instrumente vor, um die seit dem Inkrafttreten des Stromgesetzes beobachteten Solarbremsen zu lösen.
Es braucht Sicherheiten für den Solarausbau
Die SSES stellt zudem fest, dass die Vorlage die Wasserkraft speziell absichert. Im Vergleich dazu fehlen entsprechende Absicherungen für die Sonnenenergie. Dadurch können die in Volksabstimmungen beschlossenen Ziele im Klimagesetz und im Stromgesetz nicht erreicht werden. Zudem verfolgt auch das Stromabkommen das Ziel, die erneuerbaren Energien auszubauen. Dies ist nur mit einem massiven Ausbau der Solarenergie zu erreichen. Die Photovoltaik ist in den vergangenen Jahren mit einem Anteil von inzwischen 14 Prozent Teil unserer kritischen Infrastruktur geworden. Als solche muss sie behandelt werden, ist sie doch neben der Wasserkraft der zweite Pfeiler der Energieversorgung unseres Landes. Zudem verfügt sie im Vergleich zur Wasserkraft über ein noch riesiges, einfach zu erreichendes, unausgeschöpftes Potential.
Die SSES bedauert schliesslich, dass der Bundesrat auf die Vorschläge der SSES für eine Neugestaltung der Solarstromvergütung nicht eingegangen ist. Diese hat die SSES-Fachgruppe VESE ausgearbeitet und vergangenes Jahr in der Kurzstudie PV-Zubau 2.0 veröffentlicht. Das Papier hat zum Ziel, Wege zum Lösen der von der SSES identifizierten Solarbremsen aufzuzeigen. (SSES)