Bundesrätliche Botschaft zeigt: Verhinderungsinitiativen bedeuten faktisches Technologieverbot für Windenergienutzung

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zu den Verhinderungsinitiativen von Freie Landschaft Schweiz verabschiedet. Die Analyse des Bundes zeigt, dass das Waldgesetz den Wald bereits heute ausreichend schützt und auch die Mitsprache der Gemeinden gewährleistet ist.
12.06.2026

Das ist eine Medienmitteilung von Suisse Eole – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.
 

Konstruktive Lösungen statt pauschaler Verhinderung

Auch aus Sicht der Windenergiebranche sind beide Initiativen klar abzulehnen. Sie dienen nicht dem Schutz von Natur und Bevölkerung, sondern zielen darauf ab, die Windenergie in der Schweiz zu blockieren. Pauschales Verhindern löst keine Probleme. Gefragt sind konstruktive Lösungen, die es ermöglichen, gute, demokratisch legitimierte und naturverträgliche Projekte umzusetzen – für die Versorgungssicherheit im Winter, eine stärkere Energieunabhängigkeit und den Klimaschutz.

Allianz gründet Verein

Am 10. Juni 2026 gründete eine breite Allianz aus Energiewirtschaft, Branchenverbänden, Windenergie-Befürwortenden und Umweltorganisationen in Bern einen Verein zur Bekämpfung der Verhinderungsinitiativen. Zu den Gründungsmitgliedern zählen der Dachverband der Wirtschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz aeesuisse, der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE), die Schweizerische Energiestiftung SES, Axpo sowie Suisse Eole und Pro Wind Schweiz. Präsidiert wird der Verein von Fabienne Thomas, Co-Geschäftsleiterin der aeesuisse, und Jan Flückiger, Leiter Public Affairs beim VSE.

Wald ausreichend geschützt

Die Botschaft des Bundesrats zeigt unmissverständlich, dass das Waldgesetz den Wald ausreichend schützt. «Windenergie ist in den wertvollsten Waldzonen ausgeschlossen, so zum Beispiel in Biotopen von nationaler Bedeutung», erklärt Olivier Waldvogel, «die Initiative von Freie Landschaft Schweiz bringt absolut keinen zusätzlichen Schutz!» (Suisse Eole)