Analyse zur Reaktorschnellabschaltung im KKW Leibstadt vom Mai 2025

Am 29. Mai kam es im KKW Leibstadt beim Wiederanfahren nach der Jahresrevision zu einer Reaktorschnellabschaltung. Die Ursache war eine Fehlhandlung bei einer Funktionsprüfung.

09.10.2025

Das ist eine Medienmitteilung von ENSI – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.


Betroffenes Werk / Titel

KKW Leibstadt / Reaktorschnellabschaltung aufgrund einer Fehlhandlung

Datum / Zeit

29. Mai 2025 / 23.34 Uhr

Sachverhalt

Das KKW Leibstadt befand sich nach der Jahresrevision im Wiederanfahr-Prozess als am Donnerstag, 29. Mai 2025 um 23.34 Uhr der zuständige Operateur durch eine Fehlhandlung eine Reaktorschnellabschaltung auslöste. Die Fehlhandlung erfolgte während des routinemässigen Systemfunktionstests der Neutronenflussmessung.

Die Anlage stand zu diesem Zeitpunkt bei einer Reaktorleistung von 80 Prozent. Nach dem Auslösen der Abschaltung kam es innert Sekunden zum Turbinenschnellschluss. Die Anlage reagierte somit auslegungsgemäss. Nach Verifizierung der ausgelösten Reaktorschnellabschaltung und Abarbeiten der Betriebsanweisungen, welche die erforderlichen Massnahmen nach Reaktorschnellabschaltung und nach Turbinenschnellschluss beschreiben, konnte die Anlage am 30. Mai 2025 wieder angefahren werden.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES 0 (unterhalb der Skala)

Massnahmen des Betreibers

Als Folgemassnahmen sieht der Betreiber vor, die Abläufe vom 29. Mai vertieft zu analysieren, um Verbesserungspotenzial unter anderem in Bezug auf die anzuwendenden Betriebsvorschriften und das Testbriefing für die Operateure zu identifizieren und diese entsprechend zu überarbeiten. Weiter sollen die psychologischen Einflussfaktoren sowie der Schulungsbedarf des Schichtpersonals überprüft und entsprechend Anpassungen vorgenommen werden.

Massnahmen des ENSI

Das ENSI beurteilt die vom Betreiber vorgeschlagenen Folgemassnahmen als sinnvoll. Zusätzlich forderte es unter anderem weitere Prüfungen bei der Überarbeitung der Vorgaben für das Testbriefing sowie ein erweitertes Konzept zur Schulung des zugelassenen Betriebspersonals zum Thema Einflüsse auf die Entscheidungsfindung und Informationsverarbeitung.

Beurteilung durch das ENSI

Die Anlage reagierte auslegungsgemäss. Abgesehen von der Reaktorschnellabschaltung gab es keine Anforderungen an Sicherheitssysteme. Es waren keine begrenzenden Betriebsbedingungen gemäss Technischer Spezifikation betroffen. Die Schutzziele wurden eingehalten. Das ENSI kommt zum Ergebnis, dass die sicherheitstechnische und auch die radiologische Bedeutung des Vorkommnisses gering sind.

Kriterien für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

Auslösung eines Sicherheitssystems

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Zudem informiert das ENSI auf seiner Website laufend über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • INES-Stufe 1 oder höher,
  • Auslösung von Sicherheitssystemen,
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.