a.en mit neuartiger Matchingplattform

In einer Energiegemeinschaft können mehrere Haushalte oder Gebäude lokal erzeugte Energie gemeinsam nutzen. Neu sind auch virtuelle Gemeinschaften möglich, welche sich via Matchingplattform der Aare Energie AG (a.en) finden können.
28.11.2025

Das ist eine Medienmitteilung von a.en – die darin publizierten Inhalte geben nicht notwendigerweise die Meinung des VSE wieder.

 

Eigenverbrauch von Energie bedeutet, dass die Energie von der eigenen (i.d.R. Photovoltaik-) Anlage nicht ins Netz eingespeist, sondern direkt durch den Anlageneigentümer oder durch eine Gemeinschaft genutzt wird. Dies kann im Rahmen einer (virtuellen) Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG), eines (virtuellen) Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) oder – ab 2026 – einer lokalen Energiegemeinschaft (LEG) erfolgen. 

Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) als Praktikerlösung 

Für eine EVG, welche weniger reglementiert ist als ein ZEV, bietet die a.en einfache Mess- und Abrechnungslösung als Dienstleitung an. Bei einem ZEV obliegt dies dem ZEV-Betreiber selbst. Zudem sind die Möglichkeiten zur Bildung eines ZEV oder einer LEG gesetzlich geregelt; eine LEG kann zusätzlich das öffentliche Netz nutzen.

 Volles Haus am Infoanlass «Solarstrom selbst erzeugen» 

Für die Verteilnetzbetreiber wie die a.en sind in Bezug auf virtuelle Energiegemeinschaften bestimmte Pflichtleistungen vorgesehen, wie zum Beispiel eine Informationspflicht. D.h. die a.en ist verpflichtet, anhand netztypologischer Daten mitzuteilen, wer bzw. welche Liegenschaften überhaupt eine virtuelle Gemeinschaft bilden können. Mit der sogenannten Matchingplattform, welche mit den eigenen Netzdaten verknüpft ist, kann diese Abfrage einfach online auf der Homepage der a.en durchgeführt werden. Mit einem weiteren online-Dienst kann «in 4 Schritten» eine eigene EVG bei der a.en angemeldet werden.

Diese Matchingplattform wurde am Infoanlass der a.en zum Thema «Solarstrom selbst produzieren» von gestern Abend (27.11.) ebenso vorgestellt wie die ab nächstem Jahr gesetzlich vorgeschriebenen Einspeisetarife für die Vergütung von ins Netz zurückgelieferter Energie oder technische Neuerungen aus Sicht eines Solateurs. Den Anlass führte die a.en gemeinsam mit der Stadt Olten unter dem Label «Energiestadt» durch. (aen)