Retrofit für Energie-Erzeugungsanlagen

Mit dem zweiten Retrofit-Programm, das die ElCom im Januar 2020 startete, wurde die Konformität von allen nach dem 31. Dezember 2010 installierten Anlagen > 30 kVA eingefordert. Wir liefern Ihnen die Hilfsmittel zum Thema.
15.07.2021

Energieerzeugungsanlagen, die gemäss der VSE-Branchenempfehlung «Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an das Niederspannungsnetz NA/EEA-NE7» eingestellt sind, erfüllen das geforderte Verhalten, um das europäische Verbundnetz bei Frequenzschwankungen zu stabilisieren. Um die nicht konformen, bestehenden Anlagen zu ertüchtigen, forderte die ElCom mit einem ersten Retrofit-Programm die Verteilnetzbetreiber auf, Anlagen ≥ 100 kVA in ihrem Netzgebiet auf Konformität zu prüfen – und ihr bis Ende 2019 die Nachrüstung zu bestätigen. Mit einem zweiten Retrofit-Programm, das die ElCom im Januar 2020 startete, wurde auch die Konformität von allen nach dem 31. Dezember 2010 installierten Anlagen > 30 kVA eingefordert. Dies schliesst Anlagen ein, die allenfalls beim ersten Programm noch nicht gemeldet wurden. Die Netzbetreiber müssen dabei wiederum allfällige Nachrüstungen bei den Anlagenbetreibern veranlassen – und der ElCom bis zum 30. Dezember 2022 die Umsetzung bestätigen. Bis zum 30. Juni 2021 musste der ElCom ein Zwischenbericht eingereicht werden. Der VSE nimmt diesen Termin zum Anlass, um erneut auf die bereitgestellten Hilfsmittel in Form von Formularen und Briefvorlagen für die Verteilnetzbetreiber hinzuweisen, die Sie beim VSE beziehen können.