Photovoltaik: Zukunftsträchtige Förderung braucht neuen Rechtsrahmen

Die ES2050 sieht einen massiven Ausbau der Schweizer Photovoltaik vor. Gerade das Potenzial von Kleinanlagen auf Hausdächern und an Fassaden ist riesig. Doch das Förderinstrumentarium muss angepasst werden. Insbesondere braucht es künftig eine zentrale Stelle, die die Abnahme des Solarstroms sicherstellt. Das Interview mit Nadine Brauchli, Bereichsleiterin Energie beim VSE.
21.04.2021

Nadine Brauchli, wie sieht die Situation der Photovoltaik in der Schweiz aus? 

Schon jetzt ist klar, dass die Schweiz 2020 einen neuen Rekordzubau bei der Photovoltaik verzeichnen kann. Die Photovoltaik verfügt in der Schweiz unter den erneuerbaren Energien über das weitaus grösste noch unerschlossene Potenzial. Die Energieperspektiven 2050+ des Bundes veranschlagen für 2050 eine Photovoltaikproduktion von 34 TWh. Zum Vergleich: Der Stromendverbrauch der ganzen Schweiz liegt aktuell bei rund 55 TWh. Davon deckt Photovoltaik aber erst etwa 4 Prozent. Wir brauchen also viel mehr bis 2050. 

Der Bundesrat will diesen massiven Zubau nun mit dem «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» auslösen. Die Botschaft dazu steht vor der Tür. Wie soll das gehen? 

Der Bund zahlt Investitionsbeiträge an Unternehmen und Private, welche eine Solaranlage neu installieren oder erweitern. Der Förderbetrag variiert je nach Leistungsfähigkeit (kWp) und Grösse der Photovoltaikanlage und soll einen attraktiven Investitionsanreiz liefern. Es darf davon ausgegangen werden, dass so vor allem bei den Kleinanlagen ein starker Zubau stattfinden wird. Die Einspeisung und Vergütung dieser Produktion ins Netz wird gesetzlich garantiert. Zudem ist die Möglichkeit zum Eigenverbrauch und zur Bildung einer Eigenverbrauchsgemeinschaft über die eigenen Grundstücksgrenzen hinweg eine interessante Option, die bei einer vollständigen Strommarktöffnung weiter an Attraktivität gewinnen dürfte. Für grosse Photovoltaik-Anlagen will die Schweiz den Wettbewerb verstärken, indem die Einmalvergütung durch Ausschreibungen festgelegt werden. So werden jene Produzenten den Zuschlag erhalten, die eine bestimmte Menge Solarenergie am günstigsten anbieten.

Ist die Förderung der Photovoltaik also auf dem richtigen Weg? 

Teilweise. Die Ausschreibungen sind für grosse Anlagen ein geeignetes Instrument. Sie stehen für eine möglichst effiziente Förderung. Bei den Kleinanlagen ist die Weiterführung der Förderung mit Einmalvergütungen aus Sicht des VSE der richtige Weg. Das Instrument ist eingespielt und hat sich bewährt. Die Krux liegt bei der Abnahme- und Vergütungspflicht. Diese obliegt heute fälschlicherweise den Verteilnetzbetreibern. Die Abnahme von Strom kann im Sinn der Entflechtung von Netzmonopol und marktlicher Energieversorgung jedoch nicht Aufgabe des Verteilnetzbetreibers sein. Die unterschiedliche Siedlungstopografie führt zudem zu grossen Ungleichheiten: Für die Anlagenbetreiber resultieren je nach Standort andere Vergütungssätze. Seitens der EVU birgt die Pflicht zur Abnahme wachsender Strommengen ein erhebliches Marktrisiko, dann nämlich, wenn das EVU aufgrund von Beschaffungsverträgen oder Eigenproduktion wenig zusätzliche Energie benötigt oder es diese mangels Grundversorgungskunden nicht absetzen kann und mit einem Preisrisiko auf dem Markt weiterverkaufen muss. Diese Probleme werden bei einer vollständigen Strommarktöffnung massiv verschärft, weil die Absatzsicherheit an gebundene Kunden wegfällt. Es braucht daher eine Systemänderung. 

Welche Änderungen strebt der VSE an? 

Die Abnahme- und Vergütungspflicht muss, statt beim einzelnen Verteilnetzbetreiber zu sein, auf eine unabhängige zentrale Stelle übertragen werden. So wird die Gleichbehandlung der Netzbetreiber bzw. Versorger gewährleistet. Zudem soll der Vergütungssatz schweizweit einheitlich sein. So wird die Gleichbehandlung der Produzenten gewährleistet. Zudem muss sich der Vergütungssatz am Marktpreis orientieren. Die Rückliefertarife sind nämlich nicht Teil der Förderung – dafür stehen andere Instrumente zur Verfügung – sondern garantieren den Kleinproduzenten die entgeltliche Einspeisung ins Netz, sodass diese ihre Energie nicht selbst auf dem Markt verkaufen müssen. 

Für den Strom erhält der Solarstrom-Produzent also den Marktpreis, er erbringt ja aber auch einen ökologischen Mehrwert? 

Einerseits erhalten die Produzenten, wie erwähnt, die Einmalvergütung als Investitionsanreiz. Diese hilft, die Gestehungskosten zu senken, so dass eine Anlage wettbewerbsfähig sein kann. Andererseits wird die Tatsache, dass die Kosten für CO2-Zertifikate im Strompreis eingepreist sind, die CO2-freie Produktion über den Marktpreis, respektive die Rückvergütung belohnen.  

Für jede produzierte Kilowattstunde wird zudem ein Zertifikat ausgestellt, ein sogenannter Herkunftsnachweis. Stammt dieser aus Photovoltaik – oder einer anderen erneuerbaren Energiequelle – hat er auch einen höheren ökologischen Wert. Dieser Herkunftsnachweis, den jeder Photovoltaik-Betreiber für seinen Solarstrom erhält, hat einen Marktwert und kann ebenfalls veräussert werden.

Die Abnahme- und Vergütungspflicht muss, statt beim einzelnen Verteilnetzbetreiber zu sein, auf eine unabhängige zentrale Stelle übertragen werden.

 Die Versorgung im Winter ist für die Schweiz der Knackpunkt. Was muss geschehen, damit die Photovoltaik ihren Beitrag leisten kann? 

Die Schweiz hat ein strukturell bedingtes Winterdefizit, welches sich künftig noch verschärfen wird. Es braucht daher alle erneuerbaren Energien, auch die Photovoltaik, und die Produktion muss in Richtung Winterproduktion optimiert werden. Dies lässt sich durch die Ausrichtung der Anlagen und auch die Wahl der Höhenlage bewerkstelligen. 

Damit vermehrt solche Anlagen erstellt werden, braucht es entsprechende Anreize. Einerseits widerspiegelt der Grosshandelspreis in der Schweiz die Sommer-Winter-Unterschiede, wenn auch auf einem vergleichsweise tiefen Niveau. In Kombination mit den vom Bund geplanten Ausschreibungen für Grossanlagen kann dies dazu beitragen, entsprechende Anreize zu setzen. Aufgrund der Dringlichkeit des Winterzubaus ist der VSE andererseits der Meinung, dass es im Rahmen dieser Ausschreibungen darüber hinaus einen Anstoss für die Winterproduktion braucht.  

Auch Kleinanlagen können mit einer guten Planung und Installation entsprechend ausgerichtet werden. Entscheidend ist, dass auch diese Produzenten einen Anreiz spüren. Daher ist es wichtig, dass die preislichen Unterschiede am Markt an sie weitergegeben werden. Ergänzend könnten künftig auch in der Einmalvergütung Anreize so gesetzt werden, dass vor allem Anlagen zugebaut werden, die besonders winterdienlich produzieren.

Stellungnahme: Revision Energiegesetz (EnG), 06.07.2020